Scheinselbständigkeit wird teuer

Das Landessozialgericht Hessen hat entschieden, dass Busfahrer ohne eigenen Bus in der Regel abhängig beschäftigt sind – ein Busbetrieb muss jetzt Versicherungsbeiträge in Höhe von rund 53.000 Euro nachzahlen. Die Richter am Landessozialgericht gaben damit der Rentenversicherung Recht. Die Tätigkeit als Busfahrer könne wie die Tätigkeit …