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Der Weg zum Zertifikat

Trägerin der Zertifizierung ist die mobifair Zertifizierungs- & Beratungs- GmbH. Das Verfahren wurde von mobifair für fairen Wettbewerb in der Mobilitätswirtschaft e. V. entwickelt. Betriebe und Unternehmen, die eine Zertifizierung anstreben, werden durch die mobifair GmbH untersucht und bei Erfüllen der dem Zertifikat zu Grunde liegenden Normen zertifiziert.

Das Verfahren orientiert sich von der Struktur und der Bezeichnung der Schritte an der DIN ISO 17000 und ist eine Konformitätsbewertung in Bezug auf die definierten von mobifair e. V. entwickelten Sozialnormen. Gemäß der DIN ISO 17000 wurde der funktionale Ansatz gewählt und es handelt sich bei dem mobifair Sozialzertifikat um eine freiwillige Konformitätsprüfung durch eine dritte Seite.

Das Zertifizierungsverfahren von mobifair prüft im Rahmen des Zertifizierungsprozesses sowohl gesetzliche wie auch ungeregelte Sozialnormen. Dem Verfahren liegt keine gesetzliche geregelte Norm zu Grunde, sondern es handelt sich um gemeinsam mit Arbeitgebern, Arbeitnehmern und den jeweils sie vertretenden Organisationen erarbeitete Grundsätze. Diese Grundsätze beschreiben ein System von Lohn- und Sozialstandards, deren Erfüllung im Rahmen des mobifair Zertifizierungsprozesses bestätigt werden soll.

Vor Beginn der Zertifizierung wird im Rahmen der Vorstellung des Verfahrens und der Vertragsvorbereitungen der Umfang der Zertifizierung festgelegt und auf die Struktur und Geschäftsbereiche des Unternehmens zugeschnitten.

Das Zertifizierungsverfahren unterteilt sich in folgende nachvertragliche Schritte:

  1. Vorgespräch mit Unternehmensleitung und Betriebs- bzw. Personalrat, zur Abstimmung des Verfahrens und des Zeitplans.
  2. Erfassen der grundsätzlichen und zur Vorbereitung der Zertifizierung notwendigen Daten durch einen Erhebungsbogen, den das Unternehmen selbständig ausfüllt.
  3. Dokumentenprüfung der im Erhebungsbogen gemachten Angaben durch mobifair. Erste Bewertung durch mobifair. Auf Grundlage der im Erhebungsbogen gemachten Daten findet eine vorbereitende Auswahl für das Auditprogramm statt.
  4. Zertifizierungsaudit vor Ort mit Prüfung der im Erhebungsbogen gemachten Angaben und Detailprüfung der Arbeitszeitbestimmungen und ihrer Umsetzung im Unternehmen. Teil des Zertifizierungsaudits ist immer die Befragung der Beschäftigten.
  5. Nach dem Zertifizierungsaudit werden die mit dem Erhebungsbogen ermittelten und im Zertifizierungsaudit bestätigten Daten bewertet und die Konformität mit den mobifair-Sozialnormen geprüft. Bei einer ausreichenden Konformität wird das mobifair-Sozialzertifikat erteilt.
  6. Überreichung des Zertifizierungsberichts und ggf. des Zertifikats.
  7. Jährliche Überwachung der mobifair-Sozialnormen zur Bestätigung der Konformitätsaussage. Dazu findet durch Analyse der Veränderungen im rechtlichen und tariflichen Rahmen die Auswahl der benötigten Informationen statt. Je nach Umfang der benötigten Informationen und der Änderungen kann ein Überwachungsaudit stattfinden.

Nach erfolgter Zertifizierung kann das mobifair-Zertifizierungszeichen mit der jeweiligen Betriebsbezeichnung und der Gültigkeit des Zertifikats darauf in der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt werden. Eine Re-Zertifizierung findet alle drei Jahre statt. Während der Laufzeit des Zertifikats können Überprüfungen der Normen durchgeführt werden.

Alle im Rahmen der Zertifizierung erhobenen Daten bleiben vertraulich und unterliegen den geltenden Datenschutzbestimmungen. Auch im Rahmen der Übergabe des Zertifikats werden keine unternehmensbezogenen Informationen veröffentlicht. Bei der Vergabe des Zertifikats werden die Namen und Standorte sowie die Branche der zertifizierten Unternehmen genannt und veröffentlicht.

Alle Unternehmen, die eine Zertifizierung durchführen lassen, bekommen einen Zertifizierungsbericht, der neben den ausgewerteten Daten auch Verbesserungspotentiale aufzeigt. Darüber hinaus werden den Unternehmen basierend auf den Ergebnissen der Zertifizierung weitere Beratungsangebote unterbreitet.

Der Verfahrensablauf (schematisch)