Suche Menü

Tariftreue

Gute Arbeit braucht gute Bezahlung und gute Beschäftigungsbedingungen. Dafür gibt es Tarifverträge. Beschäftigte ohne Tarifvertrag verdienen im Schnitt knapp 11 Prozent weniger und müssen wöchentlich fast eine Stunde mehr arbeiten, so das Ergebnis einer Studie des WSI.

Tariftreuegesetze sind Gesetze, die dafür sorgen, dass öffentliche Aufträge nur an Unternehmen vergeben werden, die gewisse Tarifstandards anwenden. Ihr Ziel ist es, einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen sowie Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor Lohndumping zu schützen. Gesetzlich vorgegebene Standards sollen außerdem den Beschäftigten gesicherte Zukunftsperspektiven und die Beibehaltung von sozialen und tariflichen Standards garantieren, auch wenn im Zuge von Ausschreibungen die Aufträge an andere Unternehmen vergeben werden.

Aus diesem Grund wertet mobifair alle Tariftreue- und Vergabegesetze der Bundesländer aus und bringt sich aktiv in die Gesetzgebung ein, wenn Novellen durchgeführt werden. Der Fokus liegt dabei auf Regelungen im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs auf Schiene und Straße, für den durch die EU-VO 1370/2007 besondere Rahmenbedingungen gelten, z.B. zur Vorgabe repräsentativer Tarifverträge oder zur Personalübernahme bei Betreiberwechsel. Daneben werden aber auch Regelungen untersucht, die für alle öffentlichen Vergaben von Bedeutung sind, z.B. zu Nachunternehmen, Kontrollen oder vergabespezifischen Mindestlöhnen.

Der Vergleich zeigt: In allen Ländern besteht noch Verbesserungsbedarf, weil kein Gesetz alle Kriterien erfüllt. Insbesondere das Thema Kontrollen ist meist nicht ausreichend geregelt, aber auch beim Personalübergang gibt es bis auf wenige Ausnahmen Nachholbedarf. mobifair wird sich daher weiterhin für gute Tariftreuegesetze einsetzen.

Hier geht es zum aktuellen Vergleich der Landestariftreuegesetze…

Insgesamt vergibt mobifair in seinem Vergleich der Landestariftreuegesetze bis zu acht Sterne: Für die besonderen Regelungen im Verkehrsbereich gibt es bis zu zwei, farbig hervorgehobene, Sterne zu Tariftreue und Personalübergang. Hinzu kommen bis zu sechs Sterne für allgemeingültige Regelungen.

mobifair untersucht und bewertet folgende Kriterien für ein gutes Tariftreuegesetz:

  • Ist der gesamte Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe erfasst oder gibt es Ausnahmen?
  • Gelten die Regelungen auch für Nachunternehmer und Leiharbeitnehmer?
  • Wie ist der Personalübergang bei Betreiberwechsel geregelt und gilt dieser auf Schiene und Straße?
  • Welche Regelungen zur Vorgabe von repräsentativen Tarifverträgen im Bereich des ÖPNV/SPNV sind enthalten? Ist ein Tariftreuebeirat bei der Auswahl der Tarifverträge beteiligt?
  • Werden die Möglichkeiten des überarbeiteten Arbeitnehmerentsendegesetzes zur Vorgabe von Tariftreue außerhalb des ÖPNV/SPNV genutzt?
  • Gibt es einen vergabespezifischen Mindestlohn als Untergrenze für Fälle, wo andere Regelungen nicht greifen? Liegt dieser über dem gesetzlichen Mindestlohn des Bundes und wird er regelmäßig angepasst?
  • Welche Regelung zu sozialen, ökologischen und innovativen Kriterien gibt es?
  • Wie wird die Einhaltung der Vorgaben kontrolliert? Gibt es eine Kontrollverpflichtung, eine Mindestkontrollquote oder eine eigene Stelle, die für Kontrollen zuständig ist?
  • Bestandteile des Gesetzes, die zusätzlich zu Punktabzug führen: Ausstieg aus Tariftreue bei länderübergreifenden Verkehren, in Notsituationen, bei Freistellungsverkehren oder neu gegründeten Unternehmen möglich; Einschränkungen bei der Personalübernahme bei Betreiberwechsel (z.B. nur bestimmte Tätigkeitsgruppen), Ausschluss von Haustarifverträgen, schlechte Regelungen zu Sanktionen usw.