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Leben im Lkw soll verboten werden

Belgien, Frankreich und die Niederlande haben dem Nomadentum auf den Straßen bereits einen Riegel vorgeschoben, jetzt beraten auch die Bundestagsfraktionen über ein Verbot für Lkw-Fahrer, ihre Ruhezeiten im Fahrzeug zu verbringen. In den europäischen Nachbarländern stehen das wochenlange Leben im Lkw und ständiges Unterwegssein unter Strafe. Nun soll auch in Deutschland eine entsprechende Regelung eingeführt werden. Derzeit streiten die Politiker aber noch über die Definition einer „geeigneten Schlafmöglichkeit“, in der die Ruhezeit verbracht werden soll, um eine Regeneration auch zu gewährleisten. Zwar scheint klar, dass das Führerhaus im Lkw diese Bedingungen nicht erfüllt, Interessenverbände machen sich aber weiter stark für diese Variante. Auch wenn sie in ihrer Extremform bedeuten kann, dass Fahrer bei Minusgraden im Kleintransporter quer über den Vordersitzen liegend übernachten müssen. „Es wird Zeit, dass hier Einhalt geboten wird“, so Helmut Diener von mobifair. „Manche osteuropäischen Fahrer leben monatelang auf der Straße und campieren an Rastplätzen. Das sind katastrophale Verhältnisse“. Er mahnt gleichzeitig an, dass gewährleistet werden muss, die Befolgung der Bestimmungen auch zu kontrollieren. Diener: „Derzeit sind in Deutschland allein vier verschiedene Stellen für Kontrollen im Lkw-Güterverkehr zuständig. Ein Unding. Außerdem sind die Bußgelder hierzulande lächerlich bemessen.“

mobifair fordert ebenso wie der DGB und ver.di eindeutige Vorschriften für die Wochenruhezeiten, die Unternehmer und Fahrpersonal einhalten müssen – so etwa eine Rückkehr zum Wohnort des Fahrers, zum Ort des Firmensitzes oder eine Übernachtung in einer festen Unterkunft mit sanitären Einrichtungen und Versorgungsmöglichkeiten.

Dass die Verbringung der regelmäßigen Wochenruhezeiten von Lkw- Fahrern in ihren Fahrzeugen rechtswidrig ist, hat Mitte Februar der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bestätigt. Nun ist auch in Deutschland die Politik am Zug, endlich menschenwürdige Bedingungen vorzuschreiben.