Neue Chancen gegen Niedriglöhne!

Mit Verabschiedung der neuen Arbeitnehmerentsenderichtlinie wurden in Brüssel zahlreiche Missstände des alten EU-Rechts ausgeräumt. So galt bislang, dass ausschließlich gesetzliche Mindestnormen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Bedingung gestellt wurden, wenn sie in anderen EU-Mitgliedstaaten Dienstleistungen erbrachten. Wer nun denkt, dass solche Regelungen nur wenige Menschen betreffen, …