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mobifair-Forderungen an die Triebfahrzeugführerscheinverordnung

Immer wieder setzt sich mobifair für eine Novellierung der Triebfahrzeugführerscheinverordnung, kurz TfV, ein.

Leider haben wir viel zu oft feststellen müssen, dass die Ausbildungsqualität in vielen Lokführerschulen mangelhaft ist. Was fehlt sind klare Vorgaben, wie ein einheitlicher Rahmenlehrplan, der genau festlegt, wie die Ausbildung aufgebaut sein muss. Und ganz wichtig: Ausbildungsschulen müssen regelmäßig von Behörden kontrolliert und zertifiziert werden.

Eine qualitative Ausbildung zum Lokführer bzw. zur Lokführerin ist die Grundlage für die Sicherheit im Schienenverkehr und für die Sicherung und Fortentwicklung des Berufsbilds Lokführer

Von den Vorgaben der EU-Richtlinie 2007/59/EC zur Ausbildung von Triebfahrzeugführern wurden in Deutschland lediglich die Mindestnormen in einer nationalen Verordnung umgesetzt – das ist zu wenig. Alle anderen Länder haben die Standards für die Ausbildung erhöht und sind Deutschland weit voraus. Diese Verordnung, die in Wahrheit nur an eine Abschrift der Richtlinie erinnert und im System nach unserer Auffassung einem dem Anspruch gerechte Zulassung von Schulen und deren Kontrolle vernachlässigt, wird den Anforderungen bestens ausgebildetes Personal für den Eisenbahnverkehr sicherzustellen, nicht gerecht.

Um das zu ändern und höhere Standards zu setzen, hat mobifair Forderungen an die EU-Richtlinie aufgestellt:

  1. Mit der Novellierung der EU Ril 2007/59/EC müssen höhere und praxisorientierte und verbindliche Standards vorgesehen werden. Mindestnormen vorzugeben reicht nicht aus um die Sicherheit und fairen Wettbewerb der Eisenbahnunternehmen zu gewährleisten.
  2. Ein einheitlicher Lehrplan mit hohen Qualitätsstandards und ausreichender Ausbildungszeit muss vorgeschrieben werden, damit Schnellausbildung mit niedrigeren Kosten nicht belohnt werden, die nachher die Sicherheit des Eisenbahnverkehrs gefährden.
  3. Ausbildungsunternehmen müssen durch die zuständigen Behörden regelmäßig durch Vor-Ort Termine kontrolliert werden. Eine Dokumentenprüfung reicht nicht aus, um die Ausbildungsqualität zu prüfen, denn Dokumente können nicht die Ausbildungsrealität vor Ort dokumentieren.
  4. Keine Absenkung von Standards, wie der Sprachkenntnis der nationalen Betriebssprache im Gebiet der Beschäftigung. Auch technische Hilfsmittel, wie Übersetzungstools, können im Notfall wirkungslos sein, weil sie dann entweder nicht funktionieren oder durch Stresssituationen falsch bedient werden. Zudem sind sie bei einer mündlichen Abstimmung von betrieblichen Abläufen unbrauchbar. Sprachübersetzung ist zudem aufgrund der zahlreichen Dialekte einer Sprache und Störgeräuschen ebenfalls in der Praxis völlig unbrauchbar. Kommen mangelnde Sprachkenntnisse und eine automatische Sprachübersetzung zusammen, dann ist eine solche Übersetzung ebenfalls unbrauchbar.

Am 22.Februar 2022 geht es direkt weiter. Da berichtet das ZDF-Magazin frontal um 21 Uhr über die ukrainischen Lokführer, die von ihrem Arbeitgeber stark ausgebeutet und unter dubiosen Arbeitsumständen eingestellt wurden. Meldung folgt.

Hier ist die Meldung zur mobifair-Recherche.