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Verlässlicher Schienennahverkehr durch Ausschreibung in Gefahr. EVG, mobifair und Beschäftigte reichen in NRW Klage ein.

Züge bleiben stehen oder fahren viel zu spät, ein Bild das viele Reisende in NRW kennen. Grund dafür ist immer öfter fehlendes Personal. Bereits in den vergangenen Jahren wurden Bahnunternehmen deswegen abgemahnt oder Verträge sogar zurückgegeben. Leidtragende sind die Beschäftigten und Fahrgäste. Die einen bangen um ihre Arbeit, die anderen warten vergeblich auf ihren Zug. Gelernt haben der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und der Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) als Besteller der Verkehre offensichtlich nichts daraus.

Bei der Ausschreibung des Niederrhein-Münsterland-Netzes, dessen Linien derzeit von der NordWestBahn und der DB Regio AG betrieben werden, soll wieder einmal ein reibungsloser Vertragsübergang aufs Spiel gesetzt werden, sollten künftig andere Betreiber zum Zuge kommen.

VRR und NWL weigern sich beharrlich, die gesetzliche Verpflichtung zum Personalübergang (GWB § 131, Abs. 3) anzuwenden.

Dirk Schlömer, Vorstand des Vereins mobifair, zeigt sich entsetzt: “Was VRR und NWL hier machen ist ein klarer Rechtsbruch zulasten der Beschäftigten und der Fahrgäste. Das werden wir nicht akzeptieren.”

Betroffene Beschäftigte der jetzigen Betreiber gehen jetzt gemeinsam mit EVG und mobifair gegen diese Vergabe vor.

Martin Burkert, stellv. Vorsitzender der EVG stellt hierzu klar: “Wir stellen uns hinter unsere Mitglieder und werden nun gemeinsam gerichtlich gegen diese unsoziale Ausschreibungspolitik vorgehen.”

Es ist das erste Mal, dass Beschäftigte vor einem Verwaltungsgericht das Recht auf Übernahme einklagen müssen. Ein Urteil wird damit auch große Ausstrahlung weit über die Grenzen von NRW erreichen.

Pressemitteilung