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Rheinland-Pfalz: Personalübergang auch in der Not

Das Bundesland Rheinland-Pfalz hat ein gutes Landestariftreuegesetz. Es wird immer wieder als beispielhaft herangezogen. Es sieht vor, dass der Aufgabenträger bei einem Betreiberwechsel im SPNV und ÖPNV grundsätzlich den Übergang der Beschäftigten anordnen muss. In der letzten Zeit kamen immer mehr Zweifel und Verunsicherung bei Kolleg*innen von NE Bahnen auf. Unternehmen äußerten sich, dass die Fortführung von einigen Verkehren eventuell nicht mehr möglich seien und schürten mit Pressemitteilungen Verwirrung bei den Angestellten. Die Corona-Pandemie spielt dabei eine geringe Rolle, eher lassen die Äußerungen in der Presse darauf schließen, dass geschlossene Verträge in Frage gestellt werden, weil sie nicht dauerhaft auskömmlich sind.

Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) hat in Gesprächen mit dem Arbeitsministerium und der Servicestelle-Landestariftreuegesetz geführt und Klarheit erlangt, dass die „Muss“-Regelung zum Personalübergang auch bei Notvergaben gilt. Anlass war die Rückgabe von Konzessionen im eigenwirtschaftlichen Verkehr im Busbereich. Das ist eine wichtige Klärung der Rechtslage. So sollen weder die Reisenden noch die Beschäftigten die Zeche zahlen.

mobifair sieht die Verantwortung bei den Unternehmen und Aufgabenträgern. Die Beschäftigten müssen vor Arbeitsplatzverlust und der absteigenden Lohnspirale geschützt werden. Nur so können die Züge weiterfahren. Sollte es zu Neuvergaben kommen, egal ob per Notvergabe oder Neuausschreibung, ob bei Bahn oder Bus, dann muss das Personal in Gänze mit zum neuen Betreiber übergehen.

mobifair fordert zudem mehr Qualität bei SPNV Ausschreibungen. Es müssen robuste und nachhaltige Verkehre mit ausreichend und gut geschulten Eisenbahner*innen geschaffen werden. mobifair fordert die Aufgabenträger und die SPNV-Unternehmen auf, vor und während der ganzen Laufzeit der Verkehrsverträge regelmäßig auf deren Leistungsfähigkeit mit einem Qualitäts- und Sozialzertifikat zu prüfen.