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Ruhezeiten nicht aufweichen

Die Raststätten quellen vor LKWs über. Teilweise stehen die Fahrzeuge bereits schon auf der Standspur. Das ist Alltag für die LKW-Fahrer. Deutschland hat, auf Druck des EuGH, ein Versäumnis behoben und eine Lücke geschlossen. Die regelmäßige Wochenruhezeit ist nur dann korrekt eingelegt, wenn sie nicht im LKW verbracht wurde, also etwa am Wohnort des Fahrers oder in einem Hotel. Ebenfalls aus Brüssel, kommt nun ein Vorschlag der Straßeninitiative, der die Ruhezeitregelungen der LKW-Fahrer wieder aufweichen will.

„Manchmal fragt man sich, ob die eine Hand weiß, was die andere tut. Der EuGH fordert bessere Bedingungen bei Ruhezeiten und die Kommission bringt einen Vorschlag, der diesem positiven Schritt entgegen wirkt,“ meint Helmut Diener, Vorsitzender des Vorstands von mobifair.

Der Vorschlag der Straßeninitiative wirkt fast schon mehr als eine Aufweichung, er könnte sogar fast eine Aufhebung der Kontrollierbarkeit der korrekten wöchentlichen Ruhezeiten darstellen. Zur Zeit kann bei einer Kontrolle nachvollzogen werden, dass ein Verstoß vorliegt, wenn ein Fahrer in der Woche zuvor verkürzt hat. Wenn jedoch die Möglichkeit besteht, dass zwei Verkürzungen hintereinander stattfinden dürfen, kann nicht mehr nachvollzogen werden, wo diese Ruhezeit stattgefunden hat. In- oder außerhalb des LKW. Dieser Vorschlag ist nachteilig für die Fahrer und gefährdet die Sicherheit.

mobifair fordert: Keine Aufweichung der Ruhezeitregelungen auf Kosten der Fahrer und der Sicherheit im Straßenverkehr.