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Vergabestellen handeln falsch, aber…

Diese Woche fand der Gütetermin für den Antrag auf Einstweilige Anordnung gegen den Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) und Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) statt. In der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Essen sollte Klarheit geschaffen werden, ob die Ausschreibung des Niederrhein-Münsterland-Netzes rechtens sei. In den Ausschreibungsunterlagen fehlt der verpflichtende Personalübergang, der bei Ausschreibungen von Schienennahverkehrsleitungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) gesetzlich vorgeschrieben ist. mobifair und die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) begleiten fünf Beschäftigte, die gegen diese Ausschreibung Klage eingereicht hatten.

Das Ergebnis kann man wie nachfolgend kurz zusammenfassen. Inhaltlich wird den Klägern, also den Beschäftigten, mobifair und EVG Recht gegeben, denn die Argumente der Gegenseite, warum die gesetzliche Regelung zum Betriebsübergang nicht vorgegeben werden, sind in allen Punkten falsch!

Allerdings verfestigte sich im Gütetermin die Auffassung des Richters, dass die Klagenden nicht klagebefugt seien, da das Vergaberecht nur Auftraggeber und Auftragnehmer umfassen würde. Somit sind die inhaltlichen Bedenken im Großen und Ganzen zwar bestätigt worden, aber es seien die falschen Kläger.

Die bisherige Argumentation des VRR, dass die Anwendung der Regelung aus § 131, Abs. 3 verfassungswidrig sei, oder dass man mit der sogenannten Branchenvereinbarung eine vergleichbare Regelung hätte, wird durch das Gericht eindeutig widerlegt. Ebenfalls wird widerlegt, dass der VRR selbst entscheiden könne, ob der den § 131, Abs. 3 anwendet oder nicht. Auch die Anwendung einer eigenen, Ersatzlösung des VRR, die als Alternative zur gesetzlichen Regelung vorgetragen wurde, wurde als unzureichend zurückgewiesen. Allerdings sei der Rechtschutz für Arbeitnehmer*innen gesetzmäßig verbesserungswürdig.

mobifair sieht das Urteil grundsätzlich als positives Zeichen, denn alle Gründe, die der VRR genannt hatte um von der gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensweise abzusehen, wurden vom Gericht kassiert. Es ist zwar enttäuschend, dass mit diesem Gerichtsurteil die Aufnahme der gesetzlichen Regelung zum Betreiberwechsel nicht erreicht wurde. Doch es war ein erster, wichtiger Schritt auf einem längeren Weg, den mobifair gemeinsam mit den Beschäftigten und der EVG gehen werden, um den Betriebsübergang bei Betreiberwechsel lückenlos verpflichtend zu machen. „Einen Teilsieg haben wir errungen, aber so werden wir das nicht stehen lassen und prüfen weitere rechtliche und politische Schritte. Wir lassen unsere Kolleg*innen nicht im Stich,“ fasst mobifair-Vorstand Dirk Schlömer zusammen.