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Strafbefehl im Fall „Geisterzug“

Im August 2019 rollte ein mit Holz beladener Güterzug fast 100 Kilometer durch die bayerischen Regionen Oberfranken und Oberpfalz. Der Zug kam aus Cheb in Tschechien mit dem Ziel Wiesau in der Oberpfalz. Wegen einer Störung an der Zuglok wurde im deutschen Grenzbahnhof Schirnding eine Ersatzlok vorgespannt. Die beiden Lokführer haben dabei schlampig gearbeitet und vergessen, die Hauptluftleitungen der beiden Loks zu verbinden. Ohne diese Verbindung war es nicht möglich, den Zug zu bremsen, nur die Lok. Das es nicht funktionierte, fiel erst rund 15 km später beim ersten Gefälle auf. Der Zug nahm Fahrt auf und erreichte nach den Ermittlungen fast 100 km in der Stunde. Nur den aufmerksamen und reaktionsschnellen Fahrdienstleitern auf der Strecke ist es zu verdanken, dass der Zug nicht entgleiste und das Hauptgleis (Strecke Hof-Regensburg) bis zum „Auslaufen“ des Zuges kurz vor dem Bahnhof Schwandorf nicht besetzt war. Die ungebremste gefährliche Fahrt führte von Schirnding über den Eisenbahnknoten Marktredwitz, vorbei am Zielort Wiesau über die Eisenbahnstadt Weiden in der Oberpfalz.

Der Schaden am Zug beträgt ca. 125.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft Hof hat beim zuständigen Amtsgericht Wunsiedel Strafbefehl gegen den Lokführer des „Geisterzugs“ beantragt. „Es bestand akute Gefahr, dass der Güterzug entgleise“, erklärt die Staatsanwaltschaft. Die Strafe soll sich auf 3.750 Euro belaufen. Der Strafbefehl sei jedoch noch nicht rechtskräftig.

mobifair hält dieses Urteil für zu milde. Dem Gericht ist die Tragweite eines möglichen Unfalls anscheinend nicht so richtig bewusst. Der Lokführer ist nach Meinung von mobifair nicht allein schuld. Das ganze System hinkt. Unzureichende Ausbildungen schmälern das Berufsbild des Lokführers und die Kontrollen zum Schutz sicherer Zugfahrten sind nicht ausreichend. Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) muss stärker in die Pflicht genommen werden. Die Verantwortung nur auf die Eisenbahnverkehrsunternehmen mittels der Aushändigung einer „Sicherheitsbescheinigung“ zu übertragen, ist durch die übertrieben hohe Anzahl der Zulassungen von Ausbildungseinrichtungen und Unternehmen nicht mehr nachvollziehbar. Das EBA muss stärker zum Kontrolleur werden. Sowohl für die Technik als auch für die Qualifizierung und den Einsatz der Beschäftigten und dem sozialen Arbeitsschutz. Letzteres darf nicht länger in der Zuständigkeit der Gewerbeaufsicht bleiben. Diese Behörde ist am Gleis überfordert.

6. September 2019 – Geisterzug durch Nordbayern