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Funktionsausbildung Lokführer – mobifair hat Gutachten eingeholt.

Es geht doch, wenn man nur will. Das zeigt ein von mobifair in Auftrag gegebenes Gutachten zum Thema Funktionsausbildung Lokführer. Erstellt von der „Forschungsstelle für deutsches und internationales Eisenbahnrecht“ (FER)  mit Sitz in Dortmund.

Das Gutachten wird die mobifair-Forderung auf Funktionsausbildungen ganz zu verzichten nicht behindern. Aber wir müssen auf den aktuellen Status reagieren und der sieht diese Funktionsausbildungen vor. Allerdings unaufgeräumt und in Stich gelassen. Weil es weder eine einheitliche „Eingangstüre“ gibt, um in den Beruf einzusteigen, noch gibt es eine einheitliche Regelung, mit welcher man ans Ziel kommt.

Es gibt viel zu viele Prüfer und Prüfungsorganisationen und es gibt weit überzogene Zulassungen von Ausbildungsschulen, die hauptsächlich davon leben staatliche Fördermittel einzusacken. Da werden Kontrollen, ob eine Ausbildung auch im Sinne von hoher Qualität stattfindet, von selbst Mangelware. Der staatlich anerkannte Ausbildungsberuf „Eisenbahner im Betriebsdienst Fachrichtung Lokführer und Transport“ (EiB L/T) bleibt auf der Strecke. Das Berufsbild sinkt und die Sicherheit im Schienenverkehr leidet darunter.

Also bringen wir etwas Ordnung in die Lokführerausbildung. mobifair macht Vorschläge wie es besser laufen muss, die Behörden lehnen das jedoch ab, weil es ja schon eine Regelung gibt. Und wenn mal was vorkommt, dann bewertet man das als Einzelfall. Um Regeln zu ändern braucht man bekanntlich drei Dinge: Die Notwendigkeit, den Weg und das Wollen. So stellt das Gutachten gleich einleitend fest, dass gemessen an den derzeitig gültigen Regelungen der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TFV)  und der Triebfahrzeugführer-Prüfungsverordnung (TfPV), die von mobifair vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verbesserung des Sicherheitsniveaus im Eisenbahnverkehr und der Stärkung des Berufsbildes des Lokführers zulässig sind.

Das gilt konkret für

  • die Verwendung eines einheitlichen Ausbildungsrahmenplans,
  • die Erteilung des Triebfahrzeugführerscheins erst nach Bestehen aller Prüfungen,
  • die Einführung einer zentralen Prüfungsdatenbank und
  • die Abnahme der Prüfungen ausschließlich durch unabhängige, externe Prüfer.

Bestätigt werden die Ergebnisse des Gutachtens auch durch die Regelungen der EBBAusbV 2004, für die Ausbildung und Prüfung in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf zum EiB L/T.

Wichtig bleibt noch für die Argumentation, dass die einschlägige EU-Richtlinie 2007/59/EG für die TfV nur Mindestanforderungen enthält. Diese wurden fast wortgleich in das deutsche Recht so übernommen. Es bleibt keinem Land verwehrt, strengere nationale Vorgaben verbindlich vorzuschreiben. Durch die hohe Anzahl an Ausbildungsschulen, Prüfern und Prüfungsorganisationen, ist dies aus Gründen des Wettbewerbs und insbesondere der Sicherheit im Zugverkehr notwendig.

So, nun leiten wir die nächsten Schritte ein. Wir liefern. An das Bundesministerium und an das Eisenbahn-Bundesamt (EBA). Dazu noch an die zuständigen Sprecher der Fraktionen. Gut, an die eine natürlich nicht.

Selbstverständlich legen wir dem Gutachten auch einen Rahmenlehrplan bei. Wenn dann schon ganze Arbeit.

Beides abzurufen hier:

Gutachten

Rahmenlehrplan