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Ohrfeige von der EU für Arbeitnehmer

Wer vermutet, dass faire Bedingungen für Arbeitnehmer beim EU-Parlament nicht gerade oberste Priorität haben, wird durch das aktuelle Ergebnis der Abstimmung im Verkehrsausschuss wieder einmal bestätigt. Mit deutlicher Mehrheit stimmten die Mitglieder des Ausschusses dafür, den Transportsektor aus dem „Mobilitätspaket“ auszuklammern. Im Klartext heißt das für die Betroffenen: Weniger Ruhezeiten und kein Anrecht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.

Als „fatales Zeichen“ bewertet der DGB die Entscheidung in einer ersten Stellungnahme.  mobifair-Vorstand Helmut Diener sprach von „einem Schlag ins Gesicht für alle Beschäftigten im Straßentransport“. Damit würde ein System von Arbeitnehmern erster und zweiter Klasse zementiert.

Der Ausschuss befürwortet eine weitere Flexibilisierung der Lenk- und Ruhezeiten im Transportsektor. Die Berechnung der wöchentlichen Ruhezeiten wird künftig nicht mehr für zwei sondern über vier Wochen berechnet. Damit kann es dann zwei statt nur einer verkürzten wöchentlichen Ruhezeit geben und möglicherweise drei Wochen fast ohne Ruhezeiten durchgefahren werden.

Angenommen wurde außerdem eine Ausnahme vom Verbot die wöchentlichen Ruhezeiten in der Kabine zu verbringen, wenn der Lkw sich auf einem selbst zertifizierten, gesicherten Parkplatz befindet. Das schützt natürlich nur die Fracht, nicht aber den Fahrer.

Für den gesamten internationalen Transport wurde eine Ausnahme von der Anwendung der Entsenderichtlinie und damit dem Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ angenommen. Außerdem wurde für den Transportsektor eine geschlossene Liste an Kontrollmaßnahmen beschlossen und damit die nationalen Möglichkeiten zur Missbrauchsbekämpfung limitiert.

Der DGB fordert die Abgeordneten des Europäischen Parlaments auf, diesen „neoliberalen Ambitionen eine klare Absage“ zu erteilen. Die Abgeordneten seien die „letzte Hoffnung für bessere Arbeitsbedingungen im Straßentransport“.Wenn ausreichend Stimmen zusammenkommen, um das im Verkehrsausschuss beschlossene Verhandlungsmandat infrage zu stellen könne eine erneute Abstimmung möglich werden, so die Gewerkschafter.