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Guten Morgen, EBA.

mobifair begrüßt, dass das Eisenbahn -Bundesamt (EBA) endlich das Thema Anforderungen an Prüfungen für Triebfahrzeugführer ernster als bisher in den Fokus nimmt. So werden künftig Prüfungsbescheinigungen ohne namentlich aufgeführte Prüfer nicht mehr akzeptiert. Das ist lobenswert, sollte aber eine Selbstverständlichkeit sein, meint Helmut Diener, Vorsitzender von mobifair e.V. und sieht das EBA diesbezüglich immer noch meilenweit vom Niveau der Industrie-und Handelskammern (IHK) entfernt.

Hintergrund dieser Anpassung ist sicher auch der „Druck von außen“. Insbesondere hat mobifair immer wieder die teils dubiose Ausbildung in den viel zu vielen und teilweise nicht mehr kontrollierbaren Ausbildungsschulen angeprangert. Das beginnt beim Eignungstest für eine Ausbildung zum Lokführer und endet letztendlich im Prüfungsverfahren. Wer wen und wie prüft ist kaum nachvollziehbar, wenn man sich einer zentralen Prüfungsdatenbank und einem einheitlichen Rahmenlehrplan verweigert. Die Verantwortung, wie und wo Lokführer ausgebildet werden und letztendlich mit welcher Qualität diese dann eingesetzt werden dürfen, obliegt dem EBA. Solange die sicher gut gemeinten Fördermaßnahmen des Bundes für eine Ausbildung zum Lokführer offensichtlich dafür Sorge tragen, das entsprechende Ausbildungsschulen wie Pilze aus dem Boden schießen und das EBA die Zulassung und Kontrolle nicht ernster nimmt, solange wird dieses lukrative Geschäftsmodell gefüttert werden und teils Lokführer zum Einsatz kommen, die vor zehn Jahren die Prüfung nicht bestanden hätten. Trotz Personalnot bei Lokführern darf dieses Berufsbild nicht zum „Schmuddeljob“ werden.

mobifair fordert, dass nur die Unternehmen eine staatliche Förderung für die Ausbildung erhalten, die mindestens 50 Prozent ihres Personalbedarfes auf eigene Kosten ausbilden. Des Weiteren fordert mobifair vom EBA die Abkehr von sogenannten „Dokumentenprüfungen“ und verlangt die Zulassung einer entsprechenden Ausbildungsschule erst nach einer persönlichen Qualitätszertifizierung vor Ort, mit einer anschließenden dichten Qualitätskontrolle. Vom Gesetzgeber verlangt mobifair zudem die Anpassung der Triebfahrzeugführerscheinverordnung. In dieser sind klare Vorgaben zur Eignung und Befähigung vorzugeben. Dazu gehören ein Rahmenlehrplan und eine zentrale Prüfungsdatenbank. Verwendungsmäßige Ausbildungen, Lokführer sagen dazu auch „Schnellbesohlungen“, müssen zur Ausnahme werden. Nur eine IHK-geschützte duale Ausbildung als „Eisenbahner im Betriebsdienst Fachrichtung Lokführer und Traktion“, hält das sicherheitsrelevante Berufsbild Lokführer am Leben und sorgt für Zuverlässigkeit und Sicherheit im Bahnverkehr.