Seit der letzten Fassung des mobifair-Vergleichs der Tariftreuegesetze hat sich einiges getan. Innerhalb eines halben Jahres wurde ein Gesetz überarbeitet (Hessen), eins neu eingeführt (Bundestariftreuegesetz), in vier Ländern laufen derzeit Novellen und in vier weiteren Ländern sehen die Koalitionsverträge eine Überarbeitung bestehender Gesetze vor. Es ist daher Zeit für ein Update.
Nach rund zwei Jahren ist in vor Kurzem das überarbeitete Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz in Kraft getreten, das einige klare Verbesserungen gebracht, aber mobifair teilweise auch zu Kritik an Details veranlasst hat (für Details siehe Meldung).
Positiv auch das Bundestariftreuegesetz, das nach mehrjähriger Entstehungszeit zum 1. Mai in Kraft getreten ist und die Einhaltung von tariflichen Lohnstandards auch für Vergaben des Bundes sowie seiner Behörden und Unternehmen verbindlich macht. So werden künftig etwa auch Vergaben der Deutschen Bahn, z.B. im Bereich Bauleistungen, Bestellung von Schienenersatzverkehren oder Dienstleistungen an Mindestarbeitsbedingungen geknüpft. Sollte es eines Tages zur Ausschreibung oder Konzessionsvergabe im Fernverkehr kommen, würde das Bundestariftreuegesetz übrigens auch dort gelten.
Derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren ist ein neues Vergabegesetz für Hamburg. Der jüngste Entwurf zeigt in eine erfreulichere Richtung als das in der Vergangenheit bisweilen der Fall war – so enthält er jetzt auch eine verpflichtende Regelung zur Personalübernahme bei Betreiberwechsel auf Schiene und Straße. Dennoch muss er an entscheidenden Stellen noch nachgeschärft werden, damit klar geregelt ist, welche Tarifverträge zugrunde gelegt werden können (Repräsentativitätsbegriff!), dass ganze Tarifgitter zu berücksichtigen sind und ein Tariftreuebeirat im Bereich des ÖPNV/ SPNV eingerichtet wird.
Wenn der Regierungsentwurf aus Niedersachsen in seiner jetzigen Form beschlossen – oder sogar noch an der einen oder anderen Stelle nachgebessert – werden würde, wäre dies eines der besten Tariftreuegesetze in Deutschland – inkl. „Muss“-Regelung zur Personalübernahme, Ausweitung der Tariftreue und stichprobenartigen Kontrollen. mobifair ruft die Landesregierung und den Landtag auf, damit jetzt ein Zeichen für gute Arbeit und faire Entlohnung zu setzen.
Aus Nordrhein-Westfalen sind etwas weniger weit gehende, aber im Grundsatz auch positive Entwicklungen zu melden: Die dortige Novelle soll die Tariftreue auf deutlich mehr Branchen ausdehnen, die Regelungen für den ÖPNV/ SPNV bleiben im Wesentlichen gleich.
Wie genau es in Thüringen nun weitergeht, ist im Moment nicht ganz klar. Der letzte Stand des sog. „Ersten Thüringer Entlastungsgesetzes“ sah vor, die Vorgabe von Tariftreue im Busbereich zu streichen. Zwischenzeitlich wurde das Gesetz, das noch zahlreiche andere Änderungen an mehreren Gesetzen unter dem Banner des sog. „Bürokratieabbaus“ vorsieht, zwar vom Landtag beschlossen, aber die Regelungen zum Vergabegesetz wurden in letzter Minute ausgeklammert. Sie sollen voraussichtlich erst nach der Sommerpause im Rahmen eines „Zweiten Thüringer Entlastungsgesetzes“ wieder aufgegriffen und verhandelt werden.
Der Vollständigkeit halber sei noch auf die Koalitionsverträge in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz hingewiesen, die ebenfalls eine Überarbeitung des jeweiligen Tariftreuegesetzes vorsehen. mobifair hat darüber bereits an dieser Stelle berichtet. Im Vergleich der Tariftreuegesetze sind diese Vorhaben noch nicht berücksichtigt, weil noch keine konkreten Entwürfe vorliegen. Dass den Ankündigungen der Koalitionsverträge in Brandenburg und Sachsen noch konkrete Gesetzgebungsprozesse folgen werden, ist aus Sicht von mobifair eher unwahrscheinlich.
Insgesamt lässt sich sagen, dass es im Großen und Ganzen weiterhin Fortschritte im Bereich der Tariftreue gibt. Demgegenüber stehen aber auch scharfe Angriffe auf das bisher Erreichte. Oftmals entstehen daraus dann unbefriedigende Kompromisse, Ausnahmen und Einschränkungen. Auch dadurch werden die Gesetze immer komplexer – mehr noch als ohnehin schon. Und doch steht eins mehr denn je fest: Faire Löhne für gute Arbeit sind keine Selbstläufer, sondern müssen kontinuierlich gegen diejenigen verteidigt werden, die sie nur als „Bürokratiemonster“ und lästige Hindernisse für maximalen Profit oder eine möglichst sorgenfreie Vergabe sehen.
Der aktualisierte mobifair-Vergleich der Tariftreuegesetze kann hier heruntergeladen werden.

