Im März fanden in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz Landtagswahlen statt. In der Zwischenzeit haben die neuen Landesregierungen ihre Arbeit aufgenommen. Grundlage dafür bildet jeweils ein Koalitionsvertrag. mobifair hat sich die beiden Koalitionsverträge angesehen und fasst das Wichtigste zusammen – wie immer durch die Brille der fairen Beschäftigungsbedingungen im öffentlichen Personennahverkehr, für den die Länder zuständig sind.
Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz verfügt seit vielen Jahren über ein Tariftreuegesetz, das im Verkehrsbereich und insb. hinsichtlich Personalübernahme bei Betreiberwechseln Maßstäbe gesetzt hat und immer noch vorbildlich ist. Daher ist ein genauer Blick auf die Planungen der neuen Regierung aus CDU und SPD (bisher SPD, GRÜNE und FDP) in Bezug auf das Tariftreuegesetz notwendig. Wörtlich heißt es dazu auf S. 33:
„Wir werden das Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz weiterentwickeln und an den bundeseinheitlichen Rahmen eines Bundestariftreuegesetzes anschlussfähig ausgestalten. Dabei stärken wir Tariftreue als Leitprinzip der öffentlichen Auftragsvergabe und stellen sicher, dass tarifliche Arbeitsbedingungen auch für nicht tarifgebundene Unternehmen maßgeblich sind. Das bestehende Mindestentgeltsystem entwickeln wir zu einer zielgerichteten Lösung für tariflose Bereiche fort. Bewährte branchenspezifische Regelungen, insbesondere im ÖPNV/SPNV, sichern wir und gestalten sie zugleich zukunftsfähig. Unser Ziel ist damit im Gesamten ein klar strukturiertes, praktikables und rechtssicheres Vergabesystem, das faire Wettbewerbsbedingungen und gute Arbeit gewährleistet.“
Das liest sich durchaus positiv. Hinzu kommt die Einrichtung einer zentralen landesweiten Sicherheitsdatenbank zur Meldung und Auswertung von Übergriffen, eine durchgängige Doppelbesetzung („soweit möglich“) und eine starke Mitbestimmung. Jedoch steht dies alles unter Finanzierungsvorbehalt. Auf weitere Inhalte geht der DGB Rheinland-Pfalz in einer Pressemitteilung ein.
Baden-Württemberg
Im Südwesten der Republik bleibt es bei einer Koalition aus GRÜNEN und CDU, jedoch mit neuer personeller Zusammensetzung. Zum Vergabegesetz, das aus Sicht von mobifair dringend weiterentwickelt werden müsste, bleibt der Koalitionsvertrag vage (S. 111):
„Vergabeprozesse wollen wir flexibler gestalten, unter anderem durch freie Wahl geeigneter Verfahren und funktionale Ausschreibungen. Für ein modernes Vergaberecht mit zeitgemäßen und inflationsbereinigten Schwellenwerten und Vorlagegrenzen werden wir uns einsetzen. Bei Vorhaben von überragender Bedeutung soll auch eine Direktvergabe ermöglicht werden.“
Zwar setzt sich auch mobifair für die Ermöglichung von Direktvergaben ein, jedoch liegt die Zuständigkeit dafür beim Bund, nicht bei den Ländern. Und der hat erst kürzlich das dafür maßgebliche nationale Vergaberecht überarbeitet und lediglich Direktvergaben für kleinere Aufträge ermöglicht. Die restlichen Formulierungen lassen nicht unbedingt auf Verbesserungen für die Beschäftigten hoffen – höhere Schwellenwerte sorgen meist dafür, dass weniger Aufträge von Schutzmaßnahmen erfasst werden. Das Wort „Tariftreue“ kommt auf 163 Seiten gar nicht erst vor.
Etwas positiver dagegen, wenn auch ähnlich vage, ist das Vorhaben, den bisherigen „Aktionsplan Qualität“ zu einem „Aktionsplan Qualität und Sicherheit“ weiter zu entwickeln. Dazu heißt es: „Vor allem in den Abend- und Nachtstunden wollen wir mehr Sicherheitspersonal einsetzen sowie einen flächendeckenden Videoschutz in Zügen, S-Bahnen und möglichst vielen Bahnhöfen etablieren.“ Das reicht nicht aus. Hier wird noch viel Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit seitens der Gewerkschaften und mobifair nötig sein. Auch zu diesem Koalitionsvertrag gibt es weiterführende Infos vom DGB.
