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Personalübergang: Im Saarland jetzt ein Muss

Wenn es im Saarland künftig bei einer Ausschreibung im SPNV oder ÖPNV zum Betreiberwechsel kommt, müssen Beschäftigte zu den bisherigen Bedingungen übernommen werden. So sieht es das neue Saarländische Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz vor, das vor Kurzem im Landtag beschlossen wurde.

Lange Zeit war Rheinland-Pfalz das einzige Bundesland mit einer solchen „Muss“-Bestimmung. Nun sind es schon zwei und die anderen Länder sollten sich ein Beispiel daran nehmen. „Wer fairen Wettbewerb und stabile Verkehre wirklich will, kommt nicht um die konsequente Vorgabe eines geschützten Personalübergangs herum – weder beim Bus noch auf der Schiene. Daher: Gut gemacht, Saarland.“, stellt Christian Gebhardt von mobifair fest.

Neben dem Personalübergang wurden auch weitere Schritte hin zu besseren Beschäftigungsbedingungen und fairerem Wettbewerb unternommen: So werden künftig auch bei Bau-, Liefer- und Dienstleistungen Mindestarbeitsbedingungen vorgegeben. Rechtsverordnungen spiegeln die maßgeblichen Kernarbeitsbedingungen der jeweils geltenden Branchentarifverträge mit tariffähigen Gewerkschaften. Dies stellt einen großen Fortschritt dar, denn bisher galt in diesen Bereichen der Mindestlohn des Bundes als Untergrenze. Positiv auch, dass künftig der Hauptunternehmer, d.h. das vom Aufgabenträger ausgewählte Bus- oder Eisenbahnverkehrsunternehmen, für Vergehen der Nachunternehmer haftet. Den schwarzen Peter hin-und her zu schieben, dürfte damit schwerer fallen.

Aber wie so oft gilt: Ein bisschen mehr geht immer noch. Leider sieht das Gesetz keinen vergabespezifischen Mindestlohn vor, sondern verweist auf den Bundesmindestlohn von 9,82 Euro pro Stunde (ab Januar 2022). Da sind andere Bundesländer weiter, z.B. Brandenburg mit 13 Euro pro Stunde.

Auch finden sich keine Vorgaben zu Ausbildungsquoten, zur Begrenzung von Subunternehmer-Ketten oder eine Verpflichtung zur Einforderung von Sozialstandards. mobifair meint dazu: „Das ist kein Freibrief für Aufgabenträger, auf solche Vorgaben zu verzichten. Qualität zu fordern ist durchaus erlaubt. Europäisches und Bundesrecht lassen all dies zu, wenn man nur will.“

Hier geht es zum neuen Tariftreuegesetz