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Busvergaben: Rechtsprechung veraltet?

Ein wichtiges Zeichen für Busbetrieb im Nahverkehr: Die 11. Kammer des Arbeitsgerichts Cottbus – Außenkammern Senftenberg – hat  dem Europäischen  Gerichtshof zwei Verfahren vorgelegt. Geklärt werden soll, ob ein Betriebsübergang bei der Neuvergabe von Verkehrsdienstleistungen auch vorliegen kann, wenn nur Personal, aber keine wesentlichen materiellen Betriebsmittel übernommen werden. Die bisherige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nimmt einen Betriebsübergang nur an, wenn auch die Hauptsache der Betriebsmittel – etwa Busse – an den neuen Betreiber gehen. Allein die Übernahme von Beschäftigten genügt derzeit nicht.

Das Gericht in Cottbus schreibt dazu, dass es diese Rechtsprechung aufgrund der eingetretenen Änderungen im fraglichen Bereich für veraltet hält. Sie sei zu überprüfen.

Vor dem Arbeitsgericht Cottbus – Außenkammern Senftenberg – sind mehrere arbeitsgerichtliche Verfahren im Zusammenhang mit der Neuvergabe der Verkehrsdienstleistungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz im vorigen August anhängig. Der ehemalige Verkehrsdienstleister – die Südbrandenburgische Nahverkehrs GmbH – beteiligte sich nicht an der Neuausschreibung und kündigte die Arbeitnehmer aufgrund des Auftragswegfalls. Ohne Übernahme von Bussen oder anderen wesentlichen materiellen Betriebsmitteln erbringen die Kraftverkehrsgesellschaft Dreiländereck GmbH und die neu gegründete OSL Bus GmbH seitdem die Verkehrsdienstleistungen. Sie stellten hierfür einen überwiegenden Teil der gekündigten Busfahrer und einen Teil der Führungskräfte neu ein. Die bei der Südbrandenburgischen Nahverkehrs GmbH erworbenen Betriebszugehörigkeitszeiten und sonstigen Arbeitsbedingungen wurden nicht übernommen.

Die Verkehrsgewerkschaft EVG fordert mit ihrer Initiative #MussPlusBus einheitliche Regelungen zum Personalübergang. Das Arbeitsgericht Cottbus hat mit seiner Entscheidung und der Vorlage beim Europäischen Gerichtshof die Wichtigkeit des Anliegens klar gemacht.

mobifair-Vorstand Helmut Diener: „Im Interesse der Beschäftigten sollte es da gar keine Diskussionen geben. Es ist schon beschämend, das höchste Gericht für solche „Selbstverständlichkeiten“ zu einer Entscheidung zu bemühen. Wir hoffen das Gericht entscheidet pro für einen sozialgeschützten Personalübergang.“