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Zwei Verträge für Fahrer „zweiter Klasse“

Im Bericht der Bundesregierung zur Bekämpfung von Schwarzarbeit ist erstmals auch die Umgehung des Mindestlohns Thema. Der Bericht umfasst die Jahre 2013 bis 2016 und zeigt, dass immer wieder die gleichen Branchen negativ auftauchen. Auffällig werden in diesem Zeitraum immer wieder – neben Bau- und Gaststättengewerbe – auch Personenbeförderung und der Speditions-, Transport- und Logistiksektor. Zu den bereits bekannten Tricksereien mit Scheinselbstständigkeit, Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsende- und -überlassungsgesetz kommen nun auch die Missachtungen des Mindestlohns.

Der Bericht listet eine Reihe von Punkten auf, dazu gehören zum Beispiel die ungerechtfertigte Anrechnung von Kost und Logis auf den Mindestlohn, Verrechnung der Arbeitsstunden mit Konsumeinkäufen, Sachbezügen und Gutscheinen, Pauschalvergütung ohne Berücksichtigung des Mindestlohns und der Arbeitszeit, unrichtige Führung von Arbeitszeitkonten, Ausweisen von Arbeitszeit als Pausen, Nichtvergütung von Rüstzeiten sowie Vor- und Nacharbeiten, Nichtvergütung von Leerfahrten im Personentransportgewerbe und Verwendung von Abdeck- oder Scheinrechnungen. „Verbrecherische Machenschaften“ nennt Helmut Diener von mobifair die Praktiken.

Im Transportgewerbe zeigen sich Unternehmen nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung besonders negativ kreativ, wenn es darum geht, den Mindestlohn zu umgehen. So gibt es für Fahrer mittlerweile nach Angaben der Zeitung neben einem offiziellen Vertrag noch „inoffizielle Vereinbarungen“, mit denen die Beschäftigten aus anderen EU-Staaten deutlich schlechter gestellt werden. Statt des üblichen Lohns zwischen 1200 und 2200 Euro im Monat erhalten die Betroffenen mit ihrem Zweitvertrag bloß ein paar Cent pro Kilometer. Für Übernachtungen gibt es gar nichts.