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Allgemeinverbindlichkeit für Zeitarbeiter

Ab 1. Juni wird in der Zeitarbeitsbranche ein flächendeckender Mindestlohn gelten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales BMAS will das Tarifwerk der iGZ-DGB-Tarifgemeinschaft als allgemeinverbindlich erklären. Die DGB-Gewerkschaften haben diese Vereinbarung mit dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. abgeschlossen.

Nach dem Beschluss des BMAS gilt ab Juni die Lohnuntergrenze von 9,23 Euro (West) bzw. 8,91 Euro (Ost) für Zeitarbeitsverhältnisse. Ohne die Allgemeinverbindlichkeitserklärung müssten nicht-tarifgebundene sowie ausländische Zeitarbeitsunternehmen lediglich den gesetzlichen Mindestlohn von derzeit 8,84 Euro bezahlen. mobifair-Vorstand Helmut Diener hält die Entscheidung für nicht ausreichend und wiederholte seine Forderung, dass der Grundsatz „gleiche Arbeit – gleicher Lohn“ von der ersten Stunde an gelten müsse. Leiharbeitnehmer seien der Stammbelegschaft gleichzustellen. Zeitarbeit sei ansonsten ein Werkzeug um Lohn- und Sozialstandards auszuhebeln. Diener: „Schon deshalb lehnen wir Zeitarbeit ab. Der Mensch ist keine Ware, die man von einem Regal holt“. Das Argument der „Flexibilität“ ist für mobifair keine ausreichende Begründung, den ansteigenden Einsatz von Leiharbeit zu rechtfertigen.