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Dumpingschutz bei Eigenwirtschaftlichkeit

Vergaben müssen immer fair sein. Ob sie direkt oder per Ausschreibungen vergeben werden. Auch eine eigenwirtschaftliche Übernahme von ÖPNV-Leistungen, die bislang durch Gebietskörperschaften betrieben wurde, darf nicht zu Lohn- und Sozialdumping führen. Der soziale Schutz der Beschäftigten muss in den Mittelpunkt gerückt werden.

In den kommenden Jahren wird ein Großteil der Nahverkehrsleistungen ausgeschrieben. Die Vorgaben der EU für diese Ausschreibungen bieten einen gewissen Schutz für die Arbeitnehmer. Tarifverträge und Übernahme der Beschäftigten können in den Ausschreibungen festgeschrieben werden. Jedoch unterläuft das deutsche Personenbeförderungsgesetz diese Vorgaben, indem es vorgibt, dass eigenwirtschaftliche Verkehre Vorrang haben. Das Problem ist, dass sich eigenwirtschaftliche Unternehmen nicht an die Vorgaben der Kommune bezüglich Tarifverträgen und Übernahmen halten müssen. Die Folgen können Arbeitsplatzverluste, abgesenkte Entgelte und ein Qualitätsverlust in den Berufsbildern sein. Außerdem besteht die Gefahr das unrentable Strecken ausgedünnt und die Qualität der Beschäftigung gesenkt werden.

Der Nahverkehr ist Teil der Grundversorgung für die Bevölkerung. Mobilität ist Vorrausetzung für das tägliche Leben. Um das sicherzustellen braucht man gut ausgebildetes Personal, das sich zuverlässig der Sicherheit und der Qualität der Transportleistung annimmt.

Es darf nicht zugelassen werden, dass ein Busfahrer, der seit 25 Jahren gute Arbeit geleistet hat, nach einer Vergabe auf seine erarbeiteten Lohn- und Sozialleistungen verzichten muss und eingestuft wird, wie ein Busfahrer, der gerade mit diesem Beruf begonnen hat. Lohn- und Sozialstandards müssen erhalten bleiben, auch bei Betriebsübergang. Das meint auch mobifair.

Zum Thema hat die Gewerkschaft ver.di einen Film zum Thema „Nahverkehr in Gefahr“ veröffentlicht. Hier geht es zum Film.