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Sicherheit: So kann es nicht weiter gehen

Die Zahlen sind erschreckend: Im Jahr 2022 über 14.700 gemeldete Vorfälle alleine bei DB Regio, davon über 2.000 körperlich. Hinzu kommen die Vorfälle bei anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) und die Dunkelziffer dürfte noch deutlich höher liegen. Die Wahrscheinlichkeit, am Arbeitsplatz Opfer eines Übergriffs zu werden, ist für Beschäftigte im öffentlichen Verkehrswesen inzwischen bis zu 4-mal höher als im Durchschnitt. Eine enorme Belastung für die Kolleg*innen, die tagtäglich dieser Situation ausgesetzt sind und teilweise Langzeitfolgen davontragen.

Darauf macht die Zentrale Fachgruppe (ZFG) Nahverkehr innerhalb der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG aufmerksam und sagt: „So kann es nicht weiter gehen!“ Sie hat sich daher an die SPNV-Aufgabenträger in Deutschland gewandt und Maßnahmen vorgelegt, um die Sicherheit von Beschäftigten und Fahrgästen in den Zügen zu erhöhen. Als Besteller der Verkehrsleistungen, zu denen auch die Besetzung der Züge mit Kundenbetreuer*innen und Sicherheitspersonal gehört, können die Aufgabenträger direkt zur Verbesserung beitragen, indem sie entsprechende Vorgaben machen. Diese würden dann für alle EVU, die sich an der Ausschreibung beteiligen, gleichermaßen gelten. Doch auch die Arbeitgeber sind zum Handeln aufgerufen. Im Einzelnen fordert die ZFG:

  • Doppelbesetzung mit Kundenbetreuer*innen, mindestens in Zügen mit hohem Gefährdungspotential
  • Zusätzliches Sicherheitspersonal auf Zügen mit hohem Gefährdungspotential
  • Grundsätzliche Besetzung aller verkehrenden SPNV-Züge mit Kundenbetreuer*innen rund um die Uhr
  • Als sofortige Abhilfemaßnahme in der Übergangszeit bis zu einer dauerhaften Verbesserung der Sicherheitssituation sollten die EVU selbständig über eine Verlagerung der Besetzungszeiten und -Züge entscheiden dürfen, wenn hierdurch die gesamthafte Besetzungsquote gleich bleibt
  • Verpflichtende jährliche Schulungen in Selbstverteidigung (Deeskalation, körperliche Angriffe abwehren, Tierabwehrspray und ähnliches) für Kundenbetreuer*innen
  • Die Erfüllung der Qualitätsvorgaben ausschließlich durch das die Ausschreibung gewinnende EVU bzw. mit ihm verbundene Unternehmen. Die Weitergabe einzelner Leistungen an Subunternehmen außerhalb des Konzerns des Verkehrsunternehmens ist weitestgehend und auf wenige Ausnahmefälle zu begrenzen, z.B. zum Ende oder Beginn der Vertragslaufzeit und beschränkt auf eine Sub-Ebene
  • Regelmäßige Kontrollen der Einhaltung der Vorgaben vor und während der gesamten Vertragslaufzeit sowie Pönalezahlungen bei Verstößen.

mobifair unterstützt die Aktion sowie die Forderungen der ZFG Nahverkehr. Christian Gebhardt, Projektleiter bei mobifair, fügt hinzu: „Es wird Zeit, dass die Beschäftigten und ihre Vertretungen bei den Entscheidern Gehör finden. Derzeit unterscheiden sich die Vorgaben von Aufgabenträger zu Aufgabenträger. Verbesserungsbedarf gibt es aber überall. Damit am Ende nicht zwischen „mehr Sicherheit“ oder „mehr oder komfortablere Züge“ oder Ähnlichem entschieden werden muss, müssen die Regionalisierungsmittel erhöht und mit Qualitäts- und Sicherheitsvorgaben verknüpft werden. Sicherheit für Beschäftigte und Fahrgäste muss ein Kernbestandteil der Ausschreibungskriterien werden – immer und überall.“