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Sozialer Arbeitsschutz

Die Forderung von mobifair, dass sicherheitsrelevante und betriebliche Aufgaben einer Zugfahrt nur von dem Personal durchgeführt werden darf, das auch direkt bei dem für die Zugfahrt verantwortlichen Eisenbahnverkehrsunternehmen beschäftigt ist, bleibt nach wie vor richtig und wichtig. Das Gedrängel von Personaldienstleistern, die sich im Bahnmarkt breit machen und immer wieder mit dubiosen Beschäftigungsbedingungen und Verstößen gegen den sozialen Arbeitsschutz auffallen, muss ein Ende haben.

Es ist auch nicht länger zu dulden, dass diese Betriebe nicht vom EBA erfasst werden und sie allein in der Verantwortung und Kontrolle der sich dem bedienenden EVU stehen. Wir wissen, die Praxis spricht eine andere Sprache. Allein was Themen wie Arbeitszeiten oder die Reisezeiten von und zur nächsten Zugfahrt betrifft. Auch die Bereitstellung von unhygienischen Übernachtungsräumen oder die Frage ob Eignung und Befähigung des eingesetzten Personals tatsächlich den Vorgaben gerecht werden. All diese wichtigen Dinge werden viel zu oft nicht eingehalten und lassen Eisenbahnverkehrsunternehmen negativ auffallen. Das Eisenbahnbundesamt, EBA, ist jedoch nicht zuständig für den sozialen Arbeitsschutz. Zuständig sind eigentlich die Behörden des Landesarbeitsschutzes oder die Gewerbeaufsichtsämter. Hier erleben wir, wie eine personelle aber auch fachliche Überforderung in der Eisenbahnbranche aufkommt. mobifair sucht den politischen Weg und fordert das EBA dazu auf, die Zuständigkeit der Kontrolle für den sozialen Arbeitschutz im Eisenbahn-Verkehrsmarkt zu übernehmen. Bevor jetzt die Welt der vielen EVUs im Lande und der Personaldienstleister oder deren Verbände zusammenbricht, sei angemerkt, dass mobifair auch weiß, dass viele Bahn-Unternehmen seriöse und gute Arbeit leisten.