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LKW ist keine Unterkunft

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat die Neuregelungen in den Bereichen der Arbeitnehmerentsendung von Berufskraftfahrerinnen und -fahrern, sowie der Sozialvorschriften veröffentlicht.  Diese Neuregelungen sollen die Voraussetzungen für einen künftig sicheren, effizienteren und sozial verantwortlichen Straßentransportsektor schaffen, teilt das BMVI mit. Die meisten Änderungen im Bereich der Sozialvorschriften gelten bereits seit dem 20. August 2020.

Die wichtigste Vorschrift, aus der Sicht von mobifair, ist die Festlegung, dass die reguläre Wochenruhezeit nicht im Fahrzeug verbracht werden darf. Das Versäumnis diese wichtige Regelung deutlich ins Gesetz zu schreiben, wurde hiermit nachgeholt. Mit der Neuregelung gibt es nun keinen Zweifel mehr daran, dass die regulären wöchentlichen Ruhezeiten und jede andere wöchentliche Ruhezeit von mehr als 45 Stunden, die als Ausgleich für eine vorherige verkürzte wöchentliche Ruhezeit eingelegt wird, nicht im Fahrzeug oder auf Parkflächen verbracht werden dürfen. Die genannten Ruhezeiten sind – sofern der Fahrer oder die Fahrerin nicht ohnehin an seinen/ihren Wohnort zurückkehrt – in geeigneten und geschlechtergerechten Unterkünften mit angemessenen Schlafgelegenheiten und sanitären Einrichtungen zu verbringen. Die Kosten für diese Unterbringung sind vom Arbeitgeber zu tragen.“ Somit ist klar, der LKW ist kein adäquater Ersatz für ein Hotelzimmer bzw. das Zuhause der Fahrerin oder des Fahrers. Außerdem wird so einem „Nomadentum“ auf dem LKW ein Riegel vorgeschoben.

Andere Regelungen betreffen Vorgaben für sichere Parkflächen und den leichten Zugang zu Informationen für die Berufskraftfahrerinnen und -fahrer. Die Verkürzung der Wochenruhezeiten und deren Ausgleich wird ebenfalls deutlicher geregelt, sowie die Überschreitung der täglichen oder wöchentlichen Lenkzeit im Ausnahmefall. Außerdem wurde der Weg bereitet für den Intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Version. Wer sich da etwas genauer einlesen möchte, kann das gerne hier: Verordnung (EU) 2020/1054

tun.

mobifair begrüßt alle Neuerungen die dazu dienen höhere Sozialstandards im Straßengüterverkehr zu setzen. Aber es geht auch immer noch besser. Das Wichtigste ist und bleibt, dass die Kontrollen erhöht und verbessert werden. Gute Gesetze und Verordnungen sind nichts wert, wenn sie nicht eingehalten und kontrolliert werden.