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Fahrplanwechsel – Personalwechsel?

Mit dem Winterfahrplan 2018/19 traten am 9. Dezember auch 15 neue im Wettbewerb ausgeschriebene Verkehrsverträge im SPNV in Kraft. In sechs Netzen davon wechselte an diesem Datum auch der Betreiber. mobifair hat sich noch einmal näher angesehen, inwieweit bei den Ausschreibungen ein Personalübergang für den Fall des Betreiberwechsels angeordnet worden ist (für Details siehe Infografik).

Das Ergebnis ist ernüchternd: Von den 15 ausgeschriebenen Netzen, war dies lediglich bei drei Verfahren der Fall. Bei zwölf dagegen gab es keine Vorgabe durch die Aufgabenträger, d.h. in zwölf Fällen wussten die Beschäftigten nicht, ob sie in Zukunft noch ihren Arbeitsplatz sowie ihre bisherigen Lohn- und Sozialstandards behalten würden.

Die Ausschreibungen der betroffenen Netze, darunter mit Hamburg und Nürnberg auch zwei große S-Bahn-Netze, fanden teilweise schon vor über fünf Jahren statt. Seinerzeit war die Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) noch nicht in Kraft, d.h. die Aufgabenträger „konnten“ den Personalübergang anordnen. In der Praxis haben sie das in aller Regel nicht getan, wie sich hier zeigt. Bei den drei Ausschreibungen, bei denen der Personalübergang vorgegeben wurde, ist eine nach dem 18. April 2016, also nach der GWB-Novelle mit der „Soll“-Regelung, gestartet. Bei den anderen beiden kam es zu einem Betriebsübergang nach §613a BGB, weil Poolfahrzeuge des Landes Niedersachsen zum Einsatz kommen.

Die „Soll“-Regelung des GWB stellt also einen großen Fortschritt dar und die Zahl der SPNV-Ausschreibungen ohne Personalübergang geht deutlich zurück. Dennoch besteht nach wie vor Handlungsbedarf. mobifair fordert daher für den Fall eines Betreiberwechsels die verpflichtende Anordnung des Personalübergangs mindestens zu den bisherigen Bedingungen für alle Berufsgruppen, d.h. insbesondere Lokführer, Zugbegleiter, Disponenten, Leitstellen-, Werkstatt- und Vertriebsbeschäftigte.

„Außerdem wird es höchste Zeit, dass auch im Busbereich die Anordnung des Personalübergangs gesetzlich vorgeschrieben wird. Hier können die Aufgabenträger auch schon lange anordnen, aber gemacht wird es so gut wie nie“, stellt Helmut Diener, Vorstand von mobifair, fest.

Der aktuelle Vergabekalender SPNV und weitere Informationen stehen online unter www.mobifair.eu/auftragsvergabe zur Verfügung.

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