Suche Menü

Erworbene Ansprüche müssen anerkannt werden

Die SPD AfA Betriebsgruppe Eisenbahn hat eine Resolution zum Thema Rechte und erworbene Ansprüche der Beschäftigten im Schienenverkehr bei Betreiberwechseln verabschiedet. Durch eine Zunahme von wettbewerblichen Vergaben sowohl im SPNV als auch im ÖSPV sei es zu einem weiter zunehmenden Druck auf die Beschäftigungsbedingungen und auch zu einem vermehrten Wechsel der Betreiber gekommen, schreibt die Betriebsgruppe. Für die Beschäftigten führe das zu zusätzlichen Belastungen und Verunsicherungen. Tariftreueregelungen und die Anordnung eines Personalübergangs im Fall von Betreiberwechseln seien effektive Mittel, diesem Druck entgegenzuwirken.

Zahlreiche Evaluierungen zu den Tariftreuegesetzen der Bundesländer hätten dies bereits positiv nachgewiesen, aber auch Defizite, wie beispielsweise mangelnde Kontrollen bezüglich der Einhaltung der Tariftreuevorgaben seien in der Vergangenheit zutage getreten. Die SPD AfA Betriebsgruppe Eisenbahnen hält es für dringend an der Zeit, Schritte für eine Weiterentwicklung der bestehenden Regelungen im Bereich der Tariftreue und des Personalübergangs zu unternehmen. Nur so könnten die berechtigten Interessen der Beschäftigten gewahrt werden. Die im vergangenen Jahr verabschiedete Gesetzesänderung, die eine Verpflichtung zum Beschäftigtenübergang vorsieht, sei wichtig, aber nur ein erster Schritt.

In ihrer Resolution listet die Betriebsgruppe neun Eckpunkte zur Weiterentwicklung auf und fordert von Bundes- und Landespolitik die Umsetzung: Resolution.