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Monsterlaster sollen fahren dürfen

Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) legt einen Verordnungsentwurf vor, nach dem Monsterlaster ab dem kommenden Jahr freie Fahrt auf deutschen Straßen haben sollen. Sein Ministerium bewerte den Feldversuch so positiv, dass Lang-Lkw unbefristet zugelassen werden sollen, heißt es. Lediglich die Gigaliner, die noch zusätzlich einen weiteren, kürzeren Anhänger haben, dürfen nicht fahren. Für sie gilt weiter der „Feldversuch“.

Die Verkehrsgewerkschaft EVG hat in einer ersten Bewertung scharfe Kritik geübt. Damit sind die EVG und mobifair einer Meinung, was die generelle Zulassung der Monsterlaster angeht. Im Gegensatz zu der Position des Verkehrsministeriums, das ökonomische Vorteile im Einsatz sieht und auch keinerlei Sicherheitsbedenken hat, hält mobifair-Vorstand Helmut Diener die Trucks für „ökologischen Unsinn“ und ihre Freigabe für ein Verkehrsrisiko.

Die EVG befürchtet, dass der in der Verordnung vorgesehene Regelbetrieb die Arbeitsplätze auf der Schiene gefährdet. Sie lehnt den Verordnungsentwurf völlig ab und fordert das BMVI auf, die öffentliche Meinung zu respektieren, die Beschäftigten im SGV zu schützen und den Verordnungsentwurf zurückzuziehen. Außerdem sollten die Ergebnisse der Begleituntersuchung vor weiteren regulatorischen Maßnahmen veröffentlicht und, wie üblich, mit Verbänden und in der Öffentlichkeit ohne künstlichen Zeitdruck diskutiert werden, so die Gewerkschaft.

Die Ablehnung der Bevölkerung zeigt sich klar in den Ergebnissen von Umfragen in Deutschland und anderen Ländern der EU. In einer aktuellen repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag von Allianz pro Schiene und ACV haben sich 72 Prozent der befragten Deutschen gegen Lang-Lkw ausgesprochen. Ein ähnliches Bild zeichnen Umfragen in anderen Ländern, in denen es Ablehnungsquoten von bis zu 88 Prozent gibt.

Wenn die Freigabe erfolgt, werden nach Angaben der Gewerkschaften außerdem enormen Kosten auf die öffentlichen Haushalte zukommen. Allein die erforderlichen Umbau- und Nachrüstmaßnahmen bei Bahnübergängen erfordern einen Betrag in Höhe von mehreren Milliarden Euro, so die EVG