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Ab 1. Januar 2017 gilt die »Todsündenliste«

Die EU-Verordnung 2016/403 auch als »Todsündenliste« für die Zuverlässigkeit von Kraftverkehrsunternehmen bekannt, tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Nach dieser Verordnung werden Verstöße gewertet und eingestuft, die insbesondere auch die Lenk- und Ruhezeiten der Busfahrer betreffen.

Der Rote Renner berichtet, dass die Verstöße nach Schwere in drei Kategorien eingeteilt werden: MSI most serious infringement (schwerster Verstoß), VSI very serious infringement (sehr schwerwiegender Verstoß) und SI serious infringement (schwerwiegender Verstoß). Beispiel für einen MSI wäre dem Bericht nach das Fehlen oder die Nichtbenutzung eines Kontrollgerätes. Bei einem MSI werde ein Verfahren zur Überprüfung der Zuverlässigkeit eingeleitet. Die Verordnung regelt, dass drei Verstöße „pro Fahrer pro Jahr“ einer niedrigeren Kategorie einem Verstoß einer höherwertigen Kategorie entsprechen, demnach würden drei SI einen VSI bedingen und drei VSI einen MSI und damit die Einleitung eines Verfahrens.

Ein wichtiger Schritt um für mehr Sicherheit im Straßengüter- und Straßenpersonenverkehr zu sorgen, meint mobifair. Dass man eine solche Verordnung dringend braucht, zeigt die Wirklichkeit auf den Straßen. Leider halten sich nicht alle an die Regeln und betrügen zum Beispiel mit der Fahrerkarte und den Lenk- und Ruhezeitvorschriften. mobifair wird die Wirkungen der EU-Verordnung beobachten.

Hier geht es zur EU-Verordnung 2016/403