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Arbeitsministerium will gleiche Bezahlung

Die von der Bundesregierung geplante gesetzliche Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen stößt auf energischen Widerstand von Unternehmerverbänden. Um Missbrauch von Leiharbeit einzudämmen, soll zum Beispiel die maximale Einsatzzeit beschränkt und ein „Equal Pay Anspruch“ nach neun Monaten Einsatz festgeschrieben werden.

Die „Überlassungsdauer“ für Beschäftigte soll nach diesen Plänen auf 18 Monate begrenzt werden. Danach soll ein Anspruch auf Festanstellung entstehen. Die Arbeitgeberseite sieht in dem Vorhaben einen „Eingriff in die Tarifautonomie“. Besonders die Gleichbezahlung mit der Stammbelegschaft nach neuen Monaten ist den Unternehmen ein Dorn im Auge. Die Initiative Soziale Marktwirtschaft der Metallbranche ebenso wie der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (IGZ) oder der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) betrachten die Pläne als „völlig unnötig“ und fordern im Gegenzug eine weitere Öffnung der Leiharbeit für Migranten.

Die bereits im September beschlossene Lockerung, nach der Zuwanderer anstatt einer bisher gültigen Sperre von vier Jahren bereits nach drei Monaten im Land als Leiharbeiter beschäftigt werden dürfen, geht den Arbeitgebern nicht weit genug, da sie bisher nur für „Hochqualifizierte und in Engpassberufen“ greift. Der Zeitarbeitsverband fordert die Regel ausnahmslos für alle Berufe.

Damit, so mobifair-Vorstand Helmut Diener, wollen die Unternehmer sich die Möglichkeit verschaffen, auf ein großes Potential von „Billigarbeitskräften“ zugreifen zu können. „Das ist Lohndumping in Reinkultur und ein schäbiges Ausnutzen der Not der Menschen“, sagte er. Die Ausbeutung von Arbeitskräften durch „Personalverleih“ werde damit immer weiter vorangetrieben. Nach Gewerkschaftsangaben sind derzeit rund 850.000 Beschäftigte in Leiharbeit tätig. „Das ist bereits jetzt deutlich zu viel. Die geplanten Änderungen sind längst überfällig“, urteilte Diener. Ebenso hält mobifair eine 18-monatige Begrenzung der Überlassungsdauer immer noch für viel zu lange. Nach dieser Zeit seien die Mitarbeiter schon fest angekommen in einem Betrieb. Sechs Monate seien mehr als ausreichend. Auch dass gleiche Arbeit erst nach neun Monaten eine gleiche Entlohnung finden soll, sei zwar ein Fortschritt der alten Regelung, aber immer noch zu wenig. Wer eine kurzfristige Beschäftigung braucht, kann dies auch durch befristete Arbeitsverträge erreichen. „Macht endlich ganz Schluss mit diesem Dumping-Arbeitsmarkt. Richtig ist eine Rückkehr zu normalen Arbeitsverhältnissen. Am besten in Vollzeit, unbefristet und tariflich geregelt“, so Helmut Diener.