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Vergabe und Tariftreue: Bundesrat empfiehlt Nachbesserungen

Wie mobifair bereits berichtet hat, arbeitet der Bund im Moment an einem Bundestariftreuegesetz und einem Vergabebeschleunigungsgesetz. Vor Kurzem hat sich der Bundesrat, d.h. die Vertreter*innen der Bundesländer, damit befasst und eine Stellungnahme abgegeben, bevor die beiden Gesetze im nächsten Schritt in den Bundestag eingebracht werden.

In seinen Empfehlungen greift der Bundesrat mehrere zentrale Forderungen von mobifair und EVG auf, u.a. zur Personalübernahme bei Betreiberwechsel, zu Direktvergaben im SPNV und zur Losvergabe.

So schlägt er vor, die bereits existierende Regelung zur verpflichtenden Personalübernahme für den Bereich des SPNV („Soll“-Regelung) auch auf öffentliche Personenverkehre auf der Straße auszudehnen. Die Verschärfung der „Soll“- in eine ausnahmslose „Muss“-Regelung sowie die Streichung der Beschränkung auf die „unmittelbar erforderlichen“ Beschäftigten (von den Aufgabenträgern meist als Triebfahrzeugführer*innen, Kundenbetreuer*innen und Disponent*innen interpretiert) hat dagegen leider keine Mehrheit gefunden.

Dafür soll geprüft werden, die im Vergleich zum EU-Recht viel strengeren deutschen Regelungen zu Direktvergaben im SPNV zu lockern. Speziell geht es darum, Direktvergaben allgemein „zur Reduzierung von unnötigen Bürokratielasten und zur Sicherung von Kosteneffizienz und guten Qualitätsstandards“ sowie für kleinere Verkehrsaufträge zu ermöglichen, d.h. auf eine europaweite Ausschreibung zu verzichten. Nach Art. 5, Abs. 4 und 4a der EU-Verordnung 1370/2007 wäre dies möglich. Diese Regelung wird in anderen EU-Mitgliedsstaaten auch erfolgreich genutzt, z.B. in Österreich, aber in Deutschland verhindert dies bisher nationales Recht. Aus Sicht von mobifair wäre ein Überdenken des Modells eines Wettbewerbs um jeden Preis der einzig logische Schritt angesichts der Fehlentwicklungen der letzten Jahre.

mobifair begrüßt zudem, dass der Bundesrat eine Lockerung des Losgrundsatzes bei der Vergabe vorschlägt. Demnach könnten mehrere Lose (= Teilleistungen eines Auftrags) zusammen vergeben werden, wenn wirtschaftliche, technische oder zeitliche (Letzteres ist neu) Gründe dies rechtfertigen (bisher: „erfordern“). Davon betroffen wären z.B. Regelungen in Ausschreibungen, wonach ein Eisenbahnverkehrsunternehmen nur eins von zwei Losen einer Ausschreibung gewinnen kann.

Was fehlt?

Weitere, aus Sicht von mobifair wichtige Anpassungen der Gesetzentwürfe hat der Bundesrat allerdings nicht aufgegriffen. So fehlt etwa die verpflichtende Vorgabe von sozialen, qualitativen und ökologischen Kriterien bei Vergaben. Beim Entwurf des Bundestariftreuegesetzes bleibt es außerdem dabei, dass von Seiten der Nachunternehmen des beauftragten Unternehmens keine Nachweise zur Einhaltung der Vorgaben vorgelegt werden müssen und auch die Zahl der Nachunternehmen nicht begrenzt wird. Zudem sollen Kontrollen weiterhin nur anlassbezogen und auf Hinweis Dritter erfolgen, nicht aber regelmäßig oder wenigstens stichprobenartig.

Auf diese offenen Punkte wird mobifair weiterhin deutlich hinweisen und Überzeugungsarbeit leisten. Sinnvolle Ansätze sind vorhanden, jetzt müssen sie konsequent zu Ende gebracht werden.

Stellungnahme des Bundesrats zum Vergabebeschleunigungsgesetz

Stellungnahme des Bundesrats zum Bundestariftreuegesetz

Quelle: Bundesrat