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Solche Ausschreibungen spalten Unternehmen

In Hessen wird zurzeit das Netz Mittelhessen ausgeschrieben. Es geht um ein Volumen von 4,3 Millionen Zugkilometern pro Jahr. Ein Personalübergang nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) für Lokführer, Zugbegleiter und Disponenten ist in der Ausschreibung enthalten. Auf jeden Zug kommt ein Zugbegleiter. Das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz wird angewandt. Das ist weder besonders gut noch besonders schlecht, sondern eher das Minimum, was man von einer Ausschreibung erwarten kann. Doch jetzt kommt der Haken und der ist nicht zu unterschätzen: Die Eigenerbringungsquote beträgt lediglich mindestens 30%. Was bedeutet das?

Kurz gesagt heißt das, dass die ausgeschriebenen Leistungen nur zu mindestens 30% von dem Unternehmen erbracht werden müssen, das die Ausschreibungen gewinnt. Ein Großteil der Arbeit kann also an Subunternehmer weitervergeben werden. Wer das so in die Ausschreibung reinschreibt, der will das auch so! Damit öffnet der Aufgabenträger Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) Lohn- und Sozialdumping Tür und Tor. Durch Versubung soll auf dem Rücken der Stammbelegschaft viel Geld gespart werden. Die Arbeitsplätze wackeln und dies verbreitet Unsicherheit und Angst.

Kostensenkung durch Personalverlagerung von Stammbelegschaft zu Werkvertragspersonal (gab’s bei Tönnies auch), schlägt auch die gut ausgebildeten Beschäftigten in die Flucht. Der RMV scheint aus dem Desaster vergangener Ausschreibungen im Bundesgebiet nichts gelernt zu haben. Ergebnis ist, dass Züge stehen bleiben, weil das Personal fehlt! Wird dann noch der Sub vom Sub eingesetzt, geht es auch der Qualität an den Kragen, denn Kontrolle ist in den meisten Fällen Fehlanzeige!

mobifair vertritt dazu eine klare Meinung:

  • Eine Eigenerbringungsquote von 30% ist respektlos gegenüber der Arbeit der betroffenen Beschäftigten
  • Bei sicherheitsrelevanten Tätigkeiten ist Versubung generell abzulehnen
  • Wenn ein Einsatz von Subunternehmen zugelassen werden soll, dann ist dies auf begründete Ausnahmen zu beziehen und im besten Fall nur vorübergehend
  • Für die Beschäftigten von Subunternehmen müssen die gleichen Beschäftigungsstandards gelten wie im Kernunternehmen

Eine Ausweidung von Unternehmensstrukturen für billige Vergaben lehnt mobifair ab!

Wer gute Qualität für die Reisenden will, muss auch gute Bedingungen für die Beschäftigten sichern.