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Für Fairness und Stabilität bei der Vergabe von Busverkehren im Schwarzwald-Baar-Kreis

Die aktuelle Erfahrung zeigt, dass es bundesweit immer öfter zu massiven Problemen bei Betreiberwechseln im Anschluss an Ausschreibungen von Busverkehren kommt. Dazu gehören zu wenig Personal, fehlende Orts- und Sprachkenntnisse der Busfahrer, Fahrtausfälle, Notvergaben und in der Folge unzufriedene Fahrgäste. Ein Beispiel, das es zu großer medialer Aufmerksamkeit gebracht hat, ist die Situation im Landkreis Konstanz, wo nach dem „Bus-Chaos“, wie es in den Medien genannt wurde, aktuell die Gründung eines kreiseigenen Busunternehmens als letzter Ausweg diskutiert wird. Doch auch anderswo gibt es derartige Probleme. Gemeinsamer Hintergrund ist der Mangel an ausreichend qualifiziertem Personal sowie oftmals eine Vergabepraxis, die sich in erster Linie am Preis und weniger an der Qualität orientiert.

Derzeit befindet sich das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis in den Vorbereitungen für eine Ausschreibung von Busverkehrsleistungen ab 2021 im Umfang von rund 2,7 Mio. Fahrplankilometern. mobifair hat sich an die Landkreispolitik und die regionalen Medien gewandt, um einige Vorschläge zu unterbreiten, wie der Landkreis den möglichen Problemen vorbeugen könnte.

Eine zentrale Stellschraube für die Personalverfügbarkeit ist die Vorgabe eines geschützten Personalübergangs, d.h. unter Wahrung der bisherigen Lohn- und Sozialstandards. Momentan erbringen nach dem Kenntnisstand von mobifair rund 50 Busfahrerinnen und Busfahrer der SBG die Verkehrsleistungen. Hinzu kommen fünf Werkstattbeschäftigte und weiteres Personal an den Standorten Villingen und Furtwangen. Kompetente, verantwortungsvolle und bewährte Mitarbeiter mit guten Orts- und Sprachkenntnissen, die mit ihren Familien in der Region verwurzelt sind und teils seit Jahren zuverlässig und sicher Kinder in die Schule und weitere Fahrgäste an ihre Zielorte bringen. Gutes Personal ist also bereits vorhanden und verdient den Schutz seiner teilweise über Jahre hinweg erworbenen Lohn- und Sozialstandards auch dann, falls es am Ende der Ausschreibung zu einem Betreiberwechsel kommen sollte. Und zwar nicht nur, wenn eventuell ohnehin ein Betriebsübergang nach §613a BGB ausgelöst wird, weil Busse oder ein Großteil des Personals übergehen (siehe auch die Meldung zu einem aktuellen Urteil des EuGH): Auch schon im Vorfeld im Rahmen der Ausschreibung, sozusagen als Versprechen des Landkreises an seine Busfahrer.

Unterbleibt dieser Schutz, hat das zur Folge, dass Beschäftigte ihre Arbeit verlieren oder zu schlechteren Bedingungen hinsichtlich Gehalt, Arbeitszeit, Urlaub, Altersvorsorge und anderer Faktoren bei einem neuen Betreiber ein Arbeitsplatzangebot annehmen müssen. Die rechtlichen Möglichkeiten, dies zu vermeiden, bietet auf Landesebene § 9 des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes Baden-Württemberg sowie Art. 4, Abs. 5 der EU-Verordnung 1370/2007. Danach können Aufgabenträger den Personalübergang anordnen. Rechtssicher und auch im Sinne des Vergaberechts, das auch den Schutz der Beschäftigten im Fokus hat.

mobifair ruft dazu auf, sich hier für die Beschäftigten und damit auch die Betriebsstabilität einzusetzen, wie dies bereits andere kommunale Aufgabenträger getan haben, z.B. der Landkreis Hildburghausen in Thüringen (vgl. III.2.2 des TED-Dokuments 2019/S 035-078916).

Neben dem Personalübergang können Aufgabenträger auch über die Vorgabe von Ausbildungsquoten und Orts- und Sprachkenntnissen Rahmenbedingungen für die Qualität der Leistungserbringung schaffen. mobifair begrüßt die Vorgabe von Sprachniveau B2 in der Vorabbekanntmachung zur Ausschreibung, rät aber dazu, die Einhaltung durch die Bewerber zu begleiten und zu kontrollieren. Auch ein Betriebsaufnahmekonzept mit regelmäßigen Statusmeldungen zum aktuellen Stand der Personalgewinnung und -Qualifizierung ist möglich und sinnvoll.

Bei der bevorstehenden Ausschreibung und auch in Zukunft darf der Schutz der Beschäftigten nicht nur an zweiter oder dritter Stelle stehen. Die Qualität und Stabilität der Leistungserbringung hängt unmittelbar damit zusammen. Dies hat der Fall Konstanz ganz deutlich gezeigt.

Brief an das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis

Pressemitteilung