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Viel Licht, nur ein wenig Schatten

Thüringen hat sein Vergabegesetz überarbeitet und an einigen Stellen deutlich verbessert. Der Thüringer Landtag hat in seiner letzten Plenarsitzung dem Gesetzesentwurf der Landesregierung und der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Wissenschaft zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes zugestimmt und somit ein fortschrittliches und gutes Vergabegesetz beschlossen. mobifair begrüßt dies ausdrücklich und hat sich daher an den Thüringer Ministerpräsidenten, Bodo Ramelow, sowie die Fraktionsvorsitzenden und verkehrspolitischen Sprecher der Regierungsfraktionen (Die Linke, SPD, Grüne) gewandt.

Positiv hebt der Verein hervor, dass das Gesetz nun die Vorgabe repräsentativer, mit tariffähigen Gewerkschaften vereinbarte Tarifverträge vorsieht, die zudem auch bei Leiharbeitnehmern Anwendung findet. Bisher galt dies ausschließlich für die Beauftragung von Nachunternehmen. Um festzustellen, welche Tarifverträge repräsentativ sind, muss künftig ein Beirat beteiligt werden. Umweltbezogene Kriterien sind nun als „Soll“-Bestimmungen formuliert, also bis auf Ausnahmen obligatorisch, soziale Kriterien werden als Optionen ausdrücklich aufgenommen.

An die Spitze der Bundesländer setzt sich Thüringen beim vergabespezifischen Mindestlohn. Öffentliche Aufträge werden nur an solche Unternehmen vergeben, die ihren Beschäftigten mindestens 11,42 Euro pro Stunde bezahlen.

Doch ein Punkt bleibt aus Sicht von mobifair verbesserungswürdig: Beim Thema Personalübergang bei Betreiberwechseln in ÖPNV und SPNV bleibt man nicht nur hinter der vorbildlichen „Muss“-Regelung in Rheinland-Pfalz zurück, sondern schafft auch eine Rechtskollision mit der bundesgesetzlichen Regelung im GWB bei Vergaben im SPNV. Man bildet lediglich die „Kann“-Bestimmung der EU-Verordnung 1370/2007 ab. Für die Vergaben im SPNV hat dies jedoch keine Bedeutung: Hier gilt die bundesgesetzliche „Soll“-Regelung unverändert. mobifair schlägt deshalb vor, aus dem „Kann“ ein „Muss“ für alle Beschäftigten bei Vergaben in SPNV und ÖPNV zu machen. So ließe sich ein ohnehin schon fortschrittliches und gutes Vergabegesetz noch weiter verbessern.

Das Schreiben kann hier angesehen werden.