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Tariftreue in den Bundesländern

Die Vergabe- und Tariftreuegesetze der Bundesländer stellen zusammen mit dem europäischen und nationalen Vergaberecht einen Rahmen und eine Handlungsempfehlung für die Aufgabenträger im Verkehrsbereich dar. Können, sollen oder müssen bei Ausschreibungen Lohn- und Sozialstandards oder der Personalübergang für Bahn- und Busbeschäftigte vorgegeben werden?

Dirk Schlömer, Vorsitzender des Präsidiums von mobifair, hat eine aktualisierte Übersicht und Bewertung über alle Landestariftreue- und Vergabegesetze erstellt. Sie zeigt, welche Regelungen in den Ländern vorhanden sind und bewertet diese aus Sicht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Unterschiede zwischen den Ländern sind nach wie vor groß und mit Sachsen und Bayern haben zwei Länder immer noch keine Tariftreuegesetze. mobifair fordert schon lange, dass diese Lücke geschlossen werden muss.

In den letzten Jahren haben einige Länder ihre Gesetze novelliert, wobei DGB und Gewerkschaften sich klar gegen Verschlechterungen und für mehr Schutz für die Beschäftigten positioniert haben. Ein Beispiel für eine deutliche Verbesserung für die Beschäftigten stellt die aktuelle Novelle in Thüringen dar, die im Juli beschlossen werden soll. Dann soll dort ein vergabespezifischer Mindestlohn in Höhe von 11,42 € gelten, der damit deutlich über dem bundesweit geltenden Mindestlohn von 9,54 € liegt. mobifair begrüßt diese Entscheidung der Thüringer Landesregierung.

Auch in Berlin, Hamburg, Niedersachsen und im Saarland sind Initiativen zur Überarbeitung der jeweiligen Gesetze bekannt, die nicht immer positive Folgen für die Beschäftigten haben werden. Aus diesem Grund fordert mobifair die dortige Landespolitik auf, die negativen Folgen des Wettbewerbs für die Beschäftigten im Verkehrsbereich einzudämmen. Von zentraler Bedeutung sei, dass alle Beschäftigten im Falle eines Betreiberwechsels ein Angebot auf Weiterbeschäftigung zu den bisherigen Bedingungen erhalten müssen, unabhängig davon, ob sie im, am oder neben dem Zug oder Bus arbeiten. Rheinland-Pfalz ist leider immer noch das einzige Land, das diesen Weg bereits gegangen ist. Es wird Zeit, dass andere Länder diesem Beispiel folgen.

Die Karte als .pdf zum downloaden.