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EuGH: Arbeitszeit erfassen. Gut so!

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass Arbeitgeber dazu verpflichtet sind Systeme zur Arbeitszeiterfassung einzurichten. Eine objektive und verlässliche Bestimmung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit ist nämlich für die Feststellung, ob die wöchentlichen Höchstarbeitszeiten einschließlich der Überstunden, sowie die täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten eingehalten worden sind, unerlässlich, so der EuGH.

Die Entscheidung des EuGH, die Kontrolle der täglichen Arbeits- und Ruhezeiten zu stärken, ist richtig und wichtig. Der Vorsitzende des Vereins mobifair, Helmut Diener, spricht von einer großen Notwendigkeit den Arbeitsschutz, insbesondere auch im Verkehrsmarkt, zu stärken. Nach mobifair-Recherchen nimmt die Anzahl der Arbeitszeitverstöße im Schienengüterverkehr zu. In diesem sicherheitsrelevanten Bereich werden Lokführer eingesetzt, die Güter quer durch Deutschland transportieren und dabei nicht selten eine tägliche Arbeitszeit von weit über 12 Stunden erreichen. Die Ausbleibezeiten sind oft viel höher, da weite Anfahrtswege zu den Zügen nicht auf die Arbeitszeiten angerechnet werden. Fahrzeitunterbrechungen für Pausen werden nicht eingehalten und auf einen Personalwechsel im Fahrtverlauf wird verzichtet. Die Verursacher kommen meist aus der Branche der Personaldienstleister, die mit ihrem Personal im Auftrag von Eisenbahnverkehrsunternehmen die Loks besetzen. Die Zuständigkeit für diese Kontrolle liegt nicht beim Eisenbahnbundesamt, sondern bei den Landesbehörden für Arbeitsschutz oder der Gewerbeaufsicht. Diese Regelung ist nicht zufriedenstellend, da diese Ämter mit den Kontrollen im Eisenbahnwesen mehr als überfordert sind.

Auch in der Busbranche wird dieser europäische Richterspruch von wichtiger Bedeutung für die Sicherheit im Straßenverkehr und für die Beschäftigungsbedingungen der Busfahrer sein. Trotz Fahrerkarte, die Ruhe-, Lenk- und Arbeitszeit dokumentiert, ergeben die Recherchen von mobifair und die Kontrollen der Polizei ein anderes Bild. Das gilt insbesondere auch für die Frage, was letztendlich als Arbeitszeit gerechnet wird. Nicht immer ist die Zeit vom Dienstbeginn bis zu einem Dienstende gleich Arbeitszeit. Das Geheule der Arbeitgeber ist zu hören. Der BDO spricht von einer „bürokratischen Bürde, die auf die Arbeitgeber zukommt“. mobifair spricht von mehr Gerechtigkeit und bedauert, dass es solche Entscheidungen zum Schutz von Arbeitnehmern überhaupt braucht. Schwarze Schafe gehören nicht auf die Schiene oder auf die Straße. „Wer bescheißt, entgleist“. Gute Entscheidung EuGH.