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Post muss Mindestlohn zahlen

Ein tschechischer Lkw-Fahrer erhält nach einem Rechtsstreit mit der Deutschen Post nun nicht nur eine Nachzahlung sondern künftig generell mehr Geld, denn er hat Anspruch auf Zahlung des Mindestlohns. Der Kläger ist Angestellter eines tschechischen Unternehmens, das im Auftrag der Deutschen Post unterwegs ist. Bezahlt wurde er allerdings nicht nach deutschem Mindestlohn, er verdiente nur knapp 460 Euro im Monat.

Nach der Klage und der jetzigen Einigung vor dem Arbeitsgericht Bonn steht dem Fahrer für seine überwiegend in Deutschland ausgeübte Arbeit auch der gesetzliche Mindestlohn zu. Der Betroffene hatte mit Unterstützung des DGB-Projektes Faire Mobilität geklagt. Nach Angaben von Faire Mobilität schlägt der Fall in Tschechien Wellen. Das Verkehrsministerium fürchte einen Präzedenzfall mit Folgen für ganze Industriezweige, Speditionsunternehmen sorgten sich, dass weitere Fahrer dem Beispiel folgen und vor Gericht ziehen.

mobifair begrüßt den Ausgang des Verfahrens. Das ungerechte und ausbeuterische Lohnsystem, das von vielen Unternehmen praktiziert wird, muss nach Ansicht des Vereins dringend beendet werden.

Das derzeit „beliebte“ Modell nachdem nur ein niedriger Grundlohn – meist auf osteuropäischem Standard – und der Rest nach einem „Zulagensystem“ bezahlt werden, wird damit endlich in Frage gestellt. Bis zu zwei Drittel der Fahrerlöhne bestehen derzeit aus „Zulagen“ – was bedeutet, dass keine Sozialabgaben für den Arbeitgeber fällig werden und der Fahrer zum Beispiel bei Krankheit viel weniger Geld bekommt.

Faire Mobilität hofft, dass dieser Fall andere osteuropäische Fahrer dazu ermutigen wird, ebenfalls den Klageweg zu beschreiten. Auf deutschen Straßen sind viele osteuropäische LKW-Fahrer unterwegs, die nicht den deutschen Mindestlohn erhalten, obwohl sie hierauf Anspruch hätten.