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Beschäftigung sichern bei Betreiberwechsel

Betriebs- und Personalräte aus ÖPNV-Unternehmen haben sich mit einem offenen Brief an den Verkehrsausschuss des Bundestages gewandt. Sie fordern gemeinsam mit ver.di eine Änderung des Personenbeförderungsgesetzes. Die Arbeitnehmervertreter befürchten schwere Nachteile für tarifgebundene Firmen, wenn nicht die Vorgabe zur Einhaltung sozialer Standards und Übernahme der Beschäftigten bei Betreiberwechsel gesetzlich festgeschrieben wird.

In den kommenden drei Jahren steht im öffentlichen Nahverkehr eine ganze Reihe von Neuvergaben an. Dass bei öffentlichen Ausschreibungen in diesem Bereich noch ein so genannter „Vorrang eigenwirtschaftlicher Anträge“ gilt, der bei Anwendung das Vergabeverfahren abbricht und Vorgaben zum Arbeitnehmerschutz unwirksam werden lässt, ist den Betriebsräten ein Dorn im Auge. „Tarifgebundene private und kommunale Unternehmen haben keine Chance, mit eigenwirtschaftlichen Anträgen zu konkurrieren. Dieser ungleiche Wettbewerb findet ausschließlich über Sozialdumping statt“ heißt es in dem offenen Brief. Die Arbeitnehmervertreter befürchten „eine Welle der Tarifflucht und eine massive Unterhöhlung des Tarifgefüges“, sollte die Politik keine Maßnahmen ergreifen. Sie fordern die Streichung des Vorrangs für eigenwirtschaftliche Verkehre, mindestens aber eine Klarstellung im Personenbeförderungsgesetz, dass für eigenwirtschaftliche Antragsteller die Vorgaben zu sozialen Standards und der Beschäftigtenübernahme gelten. „Das Personenbeförderungsgesetz darf nicht dazu genutzt werden, Arbeitnehmerschutzrechte und fairen Wettbewerb zu umgehen“, schreiben die Betriebs- und Personalräte.