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Leiharbeit: Gesetzentwurf mangelhaft

Deutliche Schwächen im Gesetzentwurf der Bundesregierung gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen kritisieren Arbeitsrechtsexperten. Am 17. Oktober soll eine Anhörung zum Thema im Bundestag stattfinden. Nach einer Analyse kamen Forscherinnen und Forscher des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung zu dem Ergebnis, dass die geplante Reform das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel, Leiharbeit auf ihre Kernfunktion zurückzuführen, nicht erreiche.

Unter anderem monieren die Experten, dass es mit dem vorliegenden Entwurf weiterhin möglich sei, Stammbeschäftigte auf Dauerarbeitsplätzen durch Leiharbeitnehmer abzulösen. Zudem fehle für die klare Abgrenzung von tatsächlichen und Schein-Werkverträgen ein eindeutiger Kriterienkatalog. Auch die notwendige Mitbestimmung durch die Betriebsräte sei mangelhaft geregelt.

Die Vorwürfe werden von mobifair geteilt. Schon allein die Pläne, Leiharbeiter bis zu 15 Monate anders zu entlohnen als die Stammbelegschaft hält mobifair-Vorstand Helmut Diener für fragwürdig. Ursprünglich sah der Koalitionsvertrag vor, dass nach spätestens neun Monaten die gleichen Gehälter gezahlt werden sollten. Dann wurde die Frist auf 12 Monate verlängert, nun ist von 15 Monaten die Rede. „Ein Unding“, meint Diener. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit dürfe erst gar keine Verhandlungsbasis sein, sondern müsse klar durchgesetzt werden.