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EBA – Jetzt wird kontrolliert

Das Eisenbahn-Bundesamt veröffentlicht erstmals für das Jahr 2019 Schwerpunktthemen zur Überwachung der Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) und der Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU). Solche Schwerpunkte sollen künftig regelmäßig zu Jahresbeginn bekannt gegeben werden.

Für die zielgerichtete Überwachung der EVU und der EIU legt das EBA jährlich neue Schwerpunkte zur Überwachung der Prozesse in den Fachgebieten Bahnbetrieb, Fahrzeugtechnik, Gefahrgutwesen und technischer Arbeitsschutz fest.

„Unsere Nachhaltigkeit nach mehr Kontrollen hat sich gelohnt. Es sind viele mobifair-Themen aufgenommen worden“, beurteilt mobifair-Vorstand Helmut Diener das Papier. Im Interesse der Sicherheit im Schienenverkehr und von fairen Zugfahrten sei dies der richtige Weg.

Zu den vom EBA vorgesehenen Schwerpunkten, die Gegenstand der jährlichen Prozessaudits bei den Eisenbahnunternehmen sein werden, gehören zum Beispiel im Bahnbetrieb die Themen „keine geschäftsmäßige Weitergabe der Sicherheitsbescheinigung, keine Umkehr des Dienstverhältnisses“ – mit genauen Spezifikationen des EVU für die Übertragung von Aufgaben auf Dritte. Außerdem unter dem Stichwort „unzulässige Vorbeifahrten an Haltsignalen, Dienstausübung und Training der Triebfahrzeugführer“ die Auflage für das EVU, auch begleitende Ursachen wie Arbeitsablauf und Arbeitsbelastung zu untersuchen. Beim Arbeitsschutz und den Themen „Fremdfirmenmanangement“ und „Arbeitnehmerüberlassung“ wird ausdrücklich auf Sicherheits- und Schutzaspekte sowie gleiche Pflichten und Rechte für Zeitarbeiter und Stammbelegschaft eingegangen.