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Lkw-Übernachtungen: Chance verpasst

Die geplante Änderung des Fahrpersonalgesetzes fällt wohl zahmer aus als ursprünglich beabsichtigt. Der eingebrachte Vorschlag, per Verbot im Fahrpersonalgesetz zu unterbinden dass Lkw-Fahrer ihre regelmäßige Wochenruhezeit im Fahrzeug verbringen, wird nicht umgesetzt. Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben kurzfristig einen veränderten Gesetzentwurf vorgelegt, der vom Bundestag angenommen wurde.

Anlass war nach Angaben der Verkehrsrundschau die Befürchtung, dass „es EU-rechtliche Probleme geben könnte, wenn der deutsche Gesetzgeber zu detaillierte Vorschriften macht“. Auslöser für die Abschwächung soll eine Expertenanhörung gewesen sein, an der unter anderem auch der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung BDL Stellung nahm. mobifair betrachtet die Entscheidung als enttäuschend.

Helmut Diener: „Frankreich und die anderen Nachbarländer zeigen doch, wie es geht. In Deutschland hat wohl wieder die Lobby gepunktet.“ mobifair bleibt bei der Forderung, das Verbringen der Wochenruhezeit im Lkw zu verbieten. Bereits im Vorfeld des Beschlusses über die Änderung des Fahrpersonalgesetzes hatte der Verein eindeutige Regelungen verlangt, wie etwa eine Rückkehr zum Wohnort des Fahrers, zum Ort des Firmensitzes oder eine Übernachtung in einer festen Unterkunft mit sanitären Einrichtungen und Versorgungsmöglichkeiten.

Mit der jetzigen Version des Gesetzes, der der Bundesrat noch zustimmen muss, wird diesbezüglich nichts geändert. Diener: „Ein Verweis auf die Bestimmungen zur Verbringung der Ruhezeiten bringt nichts, ein Bußgeld, das in der vorgesehen Höhe nicht besonders weh tut, auch nicht. Das haben wir in der Vergangenheit gesehen. Und die Verantwortung auf europäische Regelungen zu schieben, ist äußerst schwach“.

Zumal der europäische Gerichtshof bereits Mitte Februar bestätigt hat, dass die derzeit gängige Praxis der Übernachtungen im Lkw rechtswidrig ist.

Deutschland wäre nun ebenso wie Frankreich, Belgien und die Niederlande am Zug, menschenwürdige Bedingungen vorzuschreiben. mobifair urteilt: Der Ansatz war gut, die Umsetzung ist traurig.