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Tatort Führerstand: Regeln gelten für alle

Auch für selbstständige Lokführer gelten künftig feste Arbeitszeitregelungen. Der Bundesrat hat einer entsprechende Änderung des § 47 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung zugestimmt. Darin wird festgelegt, dass Regelungen über Arbeits- und Ruhezeit für alle betrieblich eingesetzten Personen gelten. Fest angestellte und selbstständige Lokführer werden damit gleichgestellt.

Mit dieser Vorschrift werden die Warnungen und Forderungen von mobifair berücksichtigt. „Endlich wird nicht mehr weg geschaut sondern gehandelt“, kommentiert mobifair-Vorstand Helmut Diener. Es sei lange an der Zeit, dass die Verkehrspolitik sicherheitsgefährdenden Einsätzen einen Riegel vorschiebe. mobifair dokumentiert seit längerem problematische Vorkommnisse im Schienenverkehr im Zusammenhang mit so genannten selbstständigen Lokführern. Warnungen, dass durch solche Einsätze die Sicherheit gefährdet ist, wurden bereits vor Jahren ausgesprochen. Diener fordert, dass jetzt als zweiter Schritt eine wirksame Regelung der Kontrollen sowie der Sanktionen bei Verstößen und eine klare Benennung der Kontrollbehörden stattfindet.

Die Verkehrsgewerkschaft EVG setzt sich außerdem für eine Beschränkung der ununterbrochenen Fahrzeit für Triebfahrzeugführer auf viereinhalb Stunden und schärfere Regelungen bei der Führerscheinprüfung ein.