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Mindestlohn muss für alle gelten

5. Februar 2015 – Gemeinsam fordern Gewerkschaften aus dem Verkehrsbereich die Bundesregierung auf, keine Änderungen der Mindestlohnvorschriften für die Beschäftigten der Transportbranche zuzulassen. Vergangene Woche wurde die geltende Regelung, die Lkw-Fahrern im Transit deutschen Mindestlohn garantiert, ausgesetzt.

Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG hat gemeinsam mit der Europäischen Transportarbeiterföderation eine Erklärung veröffentlicht, in der auch kritisiert wird, dass die Europäische Kommission versäumt habe, Maßnahmen zu ergreifen, die soziale Situation im Sinne der Beschäftigten im Straßen- und Schienenverkehr zu verbessern. Nationale Lösungen seien daher weiterhin nötig.

Der deutsche Mindestlohn sei ein wichtiger Schritt zur Vereinheitlichung der sozialen Standards in Europa, stellten EVG und ETF fest. Die Gewerkschaften erwarten daher von der Bundesregierung, dass keine Änderungen zugelassen werden. Alex Kirchner, Vorsitzender der EVG, sagte: „Die Zahlung von Mindestlohn ist keinesfalls beliebig, sondern muss auch weiterhin für alle Fahrten in Deutschland gelten“.

Ebenso wie mobifair erhebt die EVG die Forderung, dass deutsche Lohnstandards für alle im Land geleisteten Arbeiten gelten müssen. „Das betrifft zum Beispiel auch die im Gütertransit fahrenden Lokführer aus Osteuropa“, erklärt mobifair-Vorsitzender Helmut Diener.