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Schluss mit Einsparungen auf Kosten von Leiharbeitern

19. Mai 2011 – Während sich deutsche Politiker und Arbeitsmarktexperten noch über eine Regulierung von Leiharbeit streiten, hat das Nachbarland Frankreich bereits gehandelt. Ergebnis: Konsequente Durchsetzung von equal pay und „Prekaritätszuschlag” für Leiharbeitnehmer.

In Deutschland hat bislang lediglich Thüringen einen Weg eingeschlagen, das Ausufern der Leiharbeit zu begrenzen: seit April 2011 gilt hier eine Beschränkung von Fördermitteln für Unternehmen, die Leiharbeiter einsetzen. Andere Bundesländer tun sich schwer damit, entsprechende Regelungen einzuführen.

In Frankreich gilt nicht nur equal pay für Stamm- und Leiharbeitnehmer vom ersten Tag an, zudem müssen französische Unternehmen beim Einsatz von Leiharbeitskräften eine Aufwandsentschädigung bzw. einen „Prekaritätszuschlag” in Höhe von zehn Prozent zahlen. Hinzu kommt noch ein finanzieller Ausgleich für Urlaubsansprüche von zwei Tagen pro Monat.

Der Strategie, über den Einsatz von Leiharbeitnehmern Personalkosten einzusparen und reguläre Beschäftigungsverhältnisse abzubauen, wurde hier seitens der Politik ein fester Riegel vorgeschoben. Durch die zehnprozentige Aufwandsentschädigung erweist sich für französische Unternehmer Leiharbeit in der Tat lediglich zum Abdecken kurzfristiger Auftragsspitzen als nützlich. Über die Begrenzung der Verleihfrist auf maximal 18 Monate hat der Gesetzgeber noch eine weitere effektive Hürde gegen den Abbau regulärer Arbeitsplätze errichtet. Und mit der Verpflichtung schließlich, 2,15 Prozent ihrer Lohnsumme in einen Qualifizierungsfond abzuführen, der der Qualifizierung von Leiharbeitnehmern dient, wurden die Zeitarbeitsunternehmen gar sozialpolitisch vom Staat in die Pflicht genommen.

mobifair meint: Der Fall Frankreich sollte ein wegweisendes Modell auch für deutsche Politiker sein.