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Wettbewerb in der Busbranche für alle!

EU-Verordnung 1370/2007

Hintergrund und Bedarfsanalyse

Der Wettbewerb in der Busbranche ist aktuell von einem hohen Preisdruck und quali-tativ und quantitativ stark unterschiedlichen Tarifverträgen geprägt. Vor allem im Be-reich der privaten Busunternehmen werden hierdurch bei der Kostenkalkulation durchschnittlich deutlich niedrigere Lohnkosten angesetzt. In solchen Betrieben be-steht bei den Mitarbeitern in der Regel eher ein geringerer gewerkschaftlicher Orga-nisationsgrad, weshalb flächendeckende tarifpolitische Strukturen schwierig und kaum erreichbar sind.

Diese Situation hat in den letzten Jahren dazu geführt, dass Busunternehmen zu-nehmend versuchen sich durch niedrige Lohnkosten im Wettbewerb Vorteile zu ver-schaffen. Unter anderem mittels prekärer Arbeitsverhältnisse aus dem Beschäfti-gungsbereich der Leiharbeit, durch Werkverträge, mittels Subunternehmen oder durch eigene Ausgründungen. Damit gewinnen diese Unternehmen häufig die aus-geschriebenen Verkehrsleistungen, weil diese bei der Leistungsvergabe i.d.R. an den billigsten Anbieter vergeben werden.

In etlichen Unternehmen der Busbranche ist inzwischen eine negative Lohnentwick-lung festzustellen, die in einigen Betrieben sogar zur Spaltung der Beschäftigten bei-getragen hat. Dieses geht einher mit den unterschiedlichsten Strukturen bei den Lohn- und Sozialstandards, insbesondere bei den kommunalen Busbetrieben, bei den Busbetrieben der DB und bei den privaten Omnibusunternehmen.

Gleichzeitig haben zahlreiche Unternehmen Probleme den Bedarf an qualifizierten Nachwuchskräften zu decken, nicht zuletzt auch als Folge der Auswirkungen der demographischen Entwicklung. Hinzu kommt, dass das Berufsbild des Busfahrers aktuell für die potentiellen Arbeitskräfte offenbar nicht mehr die notwendige Attraktivi-tät besitzt, wofür die vorhandenen Lohn- und Sozialstandards offensichtlich maßgebend sind.

Erfreulicherweise findet in den Bundesländern eine Renaissance der Tariftreuege-setze auch im Busbereich statt. Im Rahmen der staatlichen Auftragsvergabe wurden Mindeststandards eingeführt, die sich jedoch häufig auf dem niedrigen Niveau der Tarifverträge für das private Omnibusgewerbe bewegen. Die Möglichkeiten weiter-gehende Sozialstandards über die entsprechenden Vorgaben der EU-Verordnung 1370/2007 zu sichern, werden i.d.R. nicht genutzt.

Ziel

Ziel ist es den zuständigen Aufgabenträgern und politischen Entscheidungsträgern in den Gebietskörperschaften aufzuzeigen, dass es im Vergaberecht möglich ist Sozi-alstandards in die Vergabeentscheidungen aufzunehmen, insbesondere in entspre-chender Anwendung der EU-Verordnung 1370/2007. Und dies sogar über gegebe-nenfalls bestehende Vorgaben von Landestariftreuegesetzen hinaus.

Ausschreibungsverfahren in denen die EU-VO 1370/2007 eine beispielhafte Anwen-dung findet, werden dokumentiert und öffentlich gewürdigt. Ausschreibungen in de-nen die Lohn- und Sozialstandards in der Vergabeentscheidung keine Würdigung finden, werden dokumentiert und öffentlich gerügt.

Darüber hinaus werden die zuständigen Aufgabenträger dahingehend befragt, wel-che Hindernisse nach ihrer Auffassung bestehen die weitergehenden Möglichkeiten der EU-Verordnung zur Absicherung von Lohn- und Sozialstandards anzuwenden.
Dazu wird anfangs eine Analyse stehen, die die strukturellen Unterschiede zwischen der Busbranche und dem SPNV aufzeigt und welche Herausforderungen dies an die Festlegung von repräsentativen Tarifverträgen stellt.

Weiteres Ziel ist es auf die Busunternehmen einzuwirken, um die Problembereiche in Erfahrung zu bringen, die das Unternehmen selbst daran hindern regional gerechte Lohn- und Sozialstandards anzuwenden. Dabei geht es auch darum festzustellen wo im Busmarkt sogenannte „Schwarze Schafe“ zu finden sind.

Diese Ergebnisse sollen anschließend sowohl im Rahmen einer Expertenrunde, als auch unter den Beschäftigten und Arbeitgebern diskutiert werden.

Im Hinblick auf die vorhandenen Möglichkeiten der Sicherung von Lohn- und Sozial-standards soll der bereits – für den Bereich des SPNV – vorhandene Vergabeleitfaden entsprechend überarbeitet und verbessert werden. Ziel ist es, dass dieser auch bei Ausschreibungen im Bereich der öffentlichen Busverkehre anwendbar ist und damit seine Alltagstauglichkeit für die Landkreise und kommunalen Stellen unter Beweis stellt.

Darüber hinaus soll das Projekt im Rahmen von Recherchen aufzeigen, in welchem Maße bestehende Lohn- und Sozialstandards in der Praxis umgangen werden und ob die Kontrollen der durch Landestariftreueregelungen vorgegebenen Standards ausreichend sind. Dafür wird in einem ersten Schritt der IST-Stand erhoben, um die für die Kontrolle zuständigen Stellen aufzuzeigen und die Ansprechpartner zu identi-fizieren. Dies umfasst auch die Möglichkeiten der Sanktionen und falls dokumentiert auch die Reaktionen von Landesbehörden auf ein Bekanntwerden.

Zusätzlich soll das im SPNV bekanntgewordene Problemfeld der Bundesländergren-zen überschreitenden Verkehre aufgegriffen werden und entsprechende Lösungs-vorschläge im Busverkehr aufgezeigt werden.