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Tarifverpflichtung für Busfahrer in Bayern

In Bayern haben Busfahrer ab sofort einen Anspruch auf Mindestbezahlung. Der Tarifausschuss im Staatsministerium hat den LTV für Busfahrer als allgemeinverbindlich erklärt. „Ein Erfolg für die Gewerkschaften und eine gute Maßnahme gegen Lohndumping“, kommentiert Helmut Diener.

Bayerische Busunternehmen sind nun verpflichtet, sich am LTV Nr. 27 zu orientieren. Der Beschluss erfolgte nach einem Antrag des ver.di Fachbereichs Verkehr in Bayern und dem Landesverband des bayerischen Omnibusgewerbes. Damit darf ab sofort kein Busfahrer in Bayern für weniger als 11,49 Euro (bzw. ab 1.4.2016 unter 11,65 Euro) beschäftigt werden. Außerdem gelten alle Zuschlagsregelungen des Landestarifvertrags. Diener: „Hier zeigt sich wieder einmal, dass es sich lohnt, Mitglied einer Gewerkschaft zu sein. ‚Einzelkämpfer’ bleiben erfolglos.“