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„Kettenhaftung“ für Sub-Unternehmen

Das System von Sub- und Sub-Sub-Unternehmen machte es bisher leicht, sich aus der Verantwortung für die Beschäftigten zu stehlen. Nun soll eine „Kettenhaftung bis ins letzte Glied“ gelten. Firmen, die Sub-Unternehmen beauftragen, sollen darauf achten, dass überall der Mindestlohn gezahlt wird.

Das bedeutet, über die Verpflichtung hinaus, den eigenen Mitarbeitern die gesetzlichen 8,50 Euro pro Stunde zu zahlen, haften die Unternehmen auch dafür, dass ihre Sub-Unternehmen ebenfalls Mindestlohn zahlen. Das gilt auch für weitere Firmen, die vom eigentlich beauftragten Sub-Unternehmen unter Vertrag genommen werden. Das Bundesarbeitsministerium ist der Ansicht, dass nur eine solche „Kettenhaftung“ Gewähr bieten kann, dass der Mindestlohn flächendeckend gezahlt wird.

Arbeitnehmer hätten demnach auch das Recht, sich an die übergeordneten Unternehmen der Kette zu wenden um Ansprüche durchzusetzen, falls ihr eigener Arbeitgeber den Mindestlohn unterläuft.

Arbeitgeberverbände lehnen diese Regelung erwartungsgemäß ab. Sie fordern, die Haftung abhängig vom Verschulden zu machen. mobifair begrüßt die Kettenhaftung. Das teilweise undurchsichtige System des Sub-Unternehmertums werde damit ein wenig transparenter gemacht, hofft Helmut Diener, Vorstand von mobifair. „Es wurde Geschäftemachern bisher zu einfach gemacht, sicher aus der Verantwortung zu stehlen. Damit muss wirklich Schluss sein“.