10. April 2013 – Der Fahrer ist nicht so wichtig, sagt das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) in einem Urteil zum Thema Betriebsübergang. Das LAG meint, dass es bei dem Betrieb eines Busunternehmens weniger auf die menschliche Arbeitskraft ankommt als auf die Betriebsmittel, also vorwiegend die Busse.
Hintergrund des Urteils war eine Klage im Zusammenhang mit der Übernahme von Buslinienstrecken auf eine andere Betreibergesellschaft. Der neue Betreiber übernahm die meisten Angestellten, einer der Betroffenen wollte vom Unternehmen jedoch keinen neuen Arbeitsvertrag, sondern die Geltung seines bisherigen anerkannt haben, da er eine „Betriebsübernahme” sah. Das Landesarbeitsgericht war anderer Meinung: Die Übernahme der Angestellten, jedoch nicht der Busse, gelte nicht als Betriebsübergang. Beim Betrieb eines Busunternehmens komme es weniger auf die menschliche Arbeitskraft sondern wesentlich auf die Betriebsmittel, also die Busse an, so die Richter. Die seien jedoch nicht übernommen worden – also keine „Betriebsübernahme”.
mobifair bewertet das Urteil als „eigenartig”. Solange keine fahrerlosen oder ferngesteuerten Busse unterwegs sind, ist das Zusammenspiel „Mensch und Maschine” eine notwendige Einheit. Auch das Arbeitsgericht könne dies nicht ignorieren: „Beides gehört zusammen – ohne Fahrer fährt der Bus nicht”.