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„Gewerbeschein” statt Arbeitsvertrag

22. März 2012 – Wer aus Osteuropa auf der Suche nach besseren Arbeitsbedingungen nach Deutschland kommt, landet oft in einer Sackgasse. Ausbeuterlöhne, Schwarzarbeit, Mietwucher sind leider keine seltenen Praktiken. Gewerkschafter forderten jetzt in Berlin gesetzliche Schutzregelungen und effektive Kontrollen.

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit, die seit Mai vergangenen Jahres gilt, brachte zwar keine großen Abwanderungen aus den OES, aber eine wuchernde Grauzone, in der Beschäftigte zu unerträglichen Bedingungen arbeiten. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit wurden 2011 rund 50.000 Zuwanderer gezählt, weniger als im Rahmen der Gesetzänderung erwartet und viele davon mit guten Bildungsabschlüssen und Perspektiven. Windige Vermittleragenturen machen allerdings auch gute Geschäfte mit vielen Arbeitssuchenden, die als „Billigware” auf dem Leiharbeitermarkt angeboten werden.

Durch Beschäftigungen ohne Arbeitsvertrag, dafür mit „Gewerbeschein” werden die Arbeitnehmer zu Scheinselbständigen. Die Miete für die Unterbringung in Wohncontainern wird gleich vom Niedrigverdienst abgezogen, Arbeitsschutzregelungen sind ein Fremdwort. Besonders betroffen von diesen Praktiken sind Rumänen und Bulgaren, wie während der Internationalen Konferenz Arbeitnehmerfreizügigkeit des DGB in Berlin zur Sprache kam. Annelie Buntenbach, Vorstandsmitglied des DGB, forderte bessere Regelungen, um Arbeitnehmer vor Ausbeutung zu schützen. „Wir brauchen ein Europa auf Augenhöhe”, sagte sie. Niemand dürfe in ausbeuterische Beschäftigung gedrängt werden, der Grundsatz müsse gleicher Lohn für gleiche Arbeit an jedem Ort sein.

Davon ist die Bundesrepublik mit ihrem zweifelhaften Ruhm als europäischer Spitzenreiter im Niedriglohnsektor allerdings weit entfernt. „So lange staatlich subventionierte Hungerlöhne gezahlt und Leiharbeiter ungestraft ausgebeutet werden können, bleiben die Probleme”, meint mobifair-Geschäftsführer Helmut Diener. Die Bundesregierung schließe lieber die Augen, statt längst überfällige gesetzliche Regelungen zum Schutz der Arbeitnehmer zu treffen. „Völlig unverständlich und total realitätsfern”, kritisiert er.