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Tariftreue BW: Lohnuntergrenze festlegen

30. November 2012 – 8,50 Euro Stundenlohn sollen auch in Baden-Württemberg künftig bei öffentlichen Aufträgen die Lohnuntergrenze darstellen. Nachdem die Landesregierung den Entwurf eines Tariftreuegesetzes auf den Weg gebracht hat, geht man jetzt den nächsten Schritt und will einen Mindestlohn festlegen.

Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, müssen künftig also Lohnstandards für ihre Beschäftigten garantieren und einhalten.  „Auch wenn 8,50 Euro nicht ausreichend sind, ist es ein guter Weg, um Firmen, die auf Kosten der Arbeitnehmer billige Leistungen anbieten, aufzuhalten”, meint Helmut Diener, Geschäftsführer von mobifair. Damit werde verhindert, dass Unternehmer mit Lohndumping-Methoden öffentliche Gelder einstreichen. „Solange ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn von der schwarz-gelben Bundesregierung verhindert wird, sind eine Stärkung des Flächentarifvertrags sowie Tariftreuegesetze in den Ländern geeignete Maßnahmen, um für gerechte Löhne in Deutschland zu sorgen”, so der Heilbronner SPD-Bundestagsabgeordnete Josip Juratovic. Existenzsichernde Löhne seien das beste Mittel gegen Altersarmut, sagte der Sozialpolitiker.