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Einigung über Branchenzuschlag im Schienenverkehr

14. August 2012 – Bei den Verhandlungen zwischen den Unternehmen der Zeitarbeitsbranche und der Gewerkschaft EVG über gleiche Bezahlung für Stammbelegschaft und Zeitarbeitnehmer wurde eine Einigung erzielt.

Branchenzuschläge für Beschäftigte im Schienenverkehr sollen künftig die Lohnunterschiede ausgleichen.
Der Tarifabschluss sieht nach Angaben der Gewerkschaft ein stufenweises Lohngleichheitsprinzip (Equal Pay) vor. So werden die Zuschläge zeitlich nach fünf Stufen gestaffelt. Der Tarifvertrag gilt ab 1. April 2013 und hat eine Laufzeit bis mindestens Ende 2017.Die Branchenzuschläge starten nach sechs Wochen ununterbrochener Einsatzzeit und steigen bis auf 14 Prozent nach neun Monaten.

Bereits vor einiger Zeit wurden entsprechende Tarifvereinbarungen über Branchenzuschläge für Zeitarbeiter in der Metall-, Elektro- und Chemieindustrie getroffen. Damit wird der tarifliche Grundlohn der Beschäftigten den üblichen Einkommen angepasst. Weitere Verhandlungen werden zwischen den Zeitarbeitsfirmen und ver.di sowie der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten für die jeweiligen Branchen stattfinden.

„Ein wichtiger Schritt für die Gleichbehandlung von fest Angestellten und Leiharbeitern”, so mobifair-Geschäftsführer Helmut Diener. Allerdings wiederholt er die Forderung seiner Organisation nach einer allgemeinverbindlichen gesetzlichen Regelung in diesem Bereich. Diese wird von Bundesministerin Ursula von der Leyen weiter abgelehnt.